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Die ukrainische Regierung hebt das Verbot der Beendigung der Wohnungs- und Kommunalverwaltung und der Anhäufung von Geldbußen auf

Die ukrainische Regierung hat das zu Beginn der groß angelegten Aggression verhängte Verbot der Einstellung von Wohnungs- und Kommunaldienstleistungen für die Bevölkerung bei Nichtzahlung oder unvollständiger Zahlung sowie das Verbot der Anhäufung und Einziehung von Bußgeldern und Strafen, Inflationsabgaben auf Schulden für die Nichtzahlung solcher Dienstleistungen aufgehoben.

Gemäß dem Beschluss Nr. 1405 des Ministerkabinetts vom 29. Dezember 2023, der auf der Website der Regierung veröffentlicht wurde, wird dieses Moratorium nur für die Gebiete aufrechterhalten, in denen Feindseligkeiten stattfinden, wie in der Liste des Ministeriums für Wiedereingliederung angegeben.

Darüber hinaus wurde mit diesem Beschluss in die Vorschriften für die Bereitstellung von Wohnraum und kommunalen Dienstleistungen eine Norm eingeführt, die besagt, dass die Anbieter kommunaler Dienstleistungen eine Erklärung und einen Nachweis in elektronischer oder Papierform über die vorübergehende Abwesenheit des Verbrauchers und anderer Personen von den Wohnräumen für mehr als 30 Kalendertage vorlegen müssen. Es wird präzisiert, dass es sich dabei um Bescheinigungen über den vorübergehenden Aufenthalt, die Arbeit, die Behandlung, die Ausbildung, den Militärdienst (auch im Ausland), die Verbüßung einer Strafe oder Auslandsreisen handeln kann.

Es ist auch festgelegt, dass eine solche Bestätigung alle sechs Monate aktualisiert werden muss.

Wie berichtet, hat die Regierung mit ihrem Beschluss vom 5. März 2022 ein Verbot der Beendigung der Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum und kommunalen Dienstleistungen bei Nichtzahlung oder unvollständiger Zahlung sowie ein Verbot der Anhäufung und Einziehung von Bußgeldern und Strafen eingeführt. Damals wurde die Geltungsdauer bis zur Beendigung oder Aufhebung des Kriegsrechts in der Ukraine festgelegt, und es wurde ab dem ersten Tag der russischen Invasion – dem 24. Februar 2022 – angewendet.