Business news from Ukraine

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Der gewogene Durchschnittspreis für Land in der Ukraine beträgt 38,5 Tausend UAH/ha – Ministerium für Agrarpolitik

Der gewichtete Durchschnittspreis für Land in der Ukraine ist seit Anfang 2023 um 10,4% auf 38,5 Tausend UAH/ha gestiegen, während die Kapitalisierung des landwirtschaftlichen Bodenmarktes um 115,1 Milliarden UAH zugenommen hat, berichtet der Pressedienst des Ministeriums für Agrarpolitik und Ernährung.

„Die zweite Stufe der Bodenreform wird den Wert der privaten Grundstücke und die Einkommen der Landbesitzer erhöhen. Auch die Einnahmen für die kommunalen Haushalte werden steigen. Darüber hinaus werden die ukrainischen Agrarproduzenten Zugang zu Bankkrediten haben, die durch Grund und Boden besichert sind“, kommentierte das Ministerium für Agrarpolitik den Start der zweiten Stufe des Bodenmarktes in der Ukraine am 1. Januar 2024.

Das Ministerium wies die Gemeinden darauf hin, dass sie nun die Möglichkeit haben, kommunale landwirtschaftliche Flächen über Prozorro zu pachten.

„Der Verkauf bringt ihnen jährlich 355,2 Mio. UAH an Einnahmen. Und der Umsatz und die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen bringt den Gemeinden im Durchschnitt 10-12% des gesamten Gemeindebudgets ein“, so das Landwirtschaftsministerium und fügte hinzu, dass in der Ukraine während der Laufzeit des Marktes nur 1% der Flächen verkauft wurde, von denen 99,5% in der landwirtschaftlichen Produktion verblieben.

Wie berichtet, wurde der Bodenmarkt in der Ukraine am 1. Juli 2021 nach dem Inkrafttreten des Gesetzes der Ukraine Nr. 552-IX „Über die Änderung einiger Gesetze der Ukraine zu den Bedingungen des landwirtschaftlichen Bodenverkehrs“ eröffnet.

Am 1. Januar 2024 wurde in der Ukraine die zweite Stufe der Umsetzung des Grundstücksmarktgesetzes eingeleitet: Der Markt wurde für juristische Personen mit Wohnsitz in der Ukraine geöffnet, und die Bürger waren berechtigt, bis zu 10.000 Hektar Land zu erwerben, statt wie in der ersten Stufe 100 Hektar. Der Mindestkaufpreis für landwirtschaftliche Flächen sollte nicht unter dem NMV (normativen Geldwert) liegen. Die Pächter behalten das Vorkaufsrecht für das Land. Ausländer haben kein Recht, Land zu verkaufen oder zu kaufen. Der Verkauf von kommunalen und staatlichen Grundstücken bleibt verboten.

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