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DIE EINFÜHRUNG VON E-HRYVNIA WIRD EINE GESETZLICHE REGELUNG UND ERHEBLICHE INVESTITIONEN ERFORDERN – UKRAINISCHE NATIONALBANK

Die Einführung der digitalen Währung der Nationalbank der Ukraine – e-Hryvnia – wird eine gesetzliche Regelung sowie erhebliche Investitionen und Zeit für die Modernisierung der Zahlungsinfrastruktur erfordern, da der ukrainische Zahlungsmarkt durch ein hohes Maß an Wettbewerb, Konzentration und geformte Infrastruktur gekennzeichnet ist, sagte Roman Gartinger, Leiter der Abteilung für Zahlungssysteme und innovative Entwicklung der Nationalbank der Ukraine.
Bei der Präsentation der Ergebnisse des Pilotprojekts zur Einführung von e-Hryvnia auf der Konferenz „Digitale Währungen der Zentralbank“ am Freitag in Kiew bemerkte Gartinger, das Geschäftsmodell von e-Hryvnia bedürfe auch einer weiteren detaillierten Ausarbeitung mit den Teilnehmenden des Zahlungsmarktes. Seiner Meinung nach konnten sich insbesondere die Zentralbank und die Teilnehmer des Pilotprojekts auf ein Modell der Tarife bzw. Gebühren für e-Hryvnia nicht einigen.
Gartinger fügte hinzu, das Pilotprojekt hätte es ebenfalls nicht ermöglicht, die Attraktivität von e-Hryvnia vollständig zu bewerten sowie den potenziellen Grad der Bevölkerungsbeteiligung an einem solchen Instrument aufgrund von Ressourcenbeschränkungen bei der Erprobung und vorherzusagen.
Gleichzeitig merkte er an, e-Hryvnia könnte als eine „bahnbrechende Technologie“ betrachtet werden, da sie die Struktur des ukrainischen Zahlungsmarktes erheblich verändern und die bestehenden Rollen der Teilnehmer neu zu verteilen möge.
Dabei glaubt Gartingera, e-Hryvnia könnte als eine Alternative zu den bestehenden Zahlungsmitteln im Einzelhandel gelten.