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Das ukrainische Parlament hat für die E-Residency gestimmt

Die Werchowna Rada hat am Donnerstag mit 252 der erforderlichen 226 Stimmen das Gesetz (Nr. 5270) „Über Änderungen des Steuergesetzbuchs der Ukraine und bestimmter anderer Rechtsakte der Ukraine über die Besonderheiten der Besteuerung von Unternehmern“ angenommen Aktivitäten elektronischer Einwohner“ (E-Residency), heißt es auf der Website des Parlaments.
„Bis zur zweiten Lesung haben wir die Liste der Berufe für E-Residenten von IT-Spezialisten auf alle anderen Dienstleistungsexporteure erweitert“, kommentierte der Abgeordnete Yaroslav Zheleznyak, Mitautor des Gesetzes, die Entscheidung der Rada.
Ihm zufolge ist die E-Residenz eine Gelegenheit für Ausländer, ihr Geschäft mit ein paar Klicks in die Ukraine zu „transportieren“, ohne physisch umziehen zu müssen. „Dies ist eine großartige Option für Spezialisten in Ländern mit einer schwierigen politischen und wirtschaftlichen Situation, um mit entwickelten zivilisierten Märkten zu arbeiten und ihr Einkommen zu schützen“, sagte er.
Der Abgeordnete präzisierte, dass, um ein E-Resident zu werden – ein elektronischer Einzelsteuerzahler in der dritten Gruppe des vereinfachten Steuersystems ohne Mehrwertsteuer mit einem Satz von 5% innerhalb der Grenze, ein Spezialist sich bei Die registrieren und ein Finanz- und bestehen muss Sicherheitskontrolle. Danach erhält er eine elektronische digitale Signatur und eröffnet ein Bankkonto. In diesem Fall ist die Bank der Steuervertreter für den E-Resident.
Alle Dokumente des E-Bewohners werden in elektronischer Form gespeichert, alle Berechnungen und die Korrespondenz mit dem staatlichen Steuerdienst werden ebenfalls online durchgeführt, fügte Zheleznyak hinzu.
Gemäß der Begründung war ursprünglich vorgesehen, dass ein E-ansässiger Unternehmer nur solche Arten von Geschäftstätigkeiten ausüben durfte: Herausgabe von Computerspielen, Herausgabe sonstiger Software, Computerprogrammierung, sonstige Tätigkeiten im Bereich Informationstechnologie und Computersysteme, Daten Verarbeitung, Veröffentlichung von Informationen im Web, Knoten und damit verbundene Aktivitäten.
Gleichzeitig können Bürger des Aggressorlandes der Russischen Föderation, Personen, die auf der „schwarzen Liste“ der FATF (Länder, die den Terrorismus finanzieren) aufgeführt sind, und Personen mit jeglicher Art von Einkommen in der Ukraine, außer passiv, kein E- Bewohner.
Die Liste der Länder, deren Bürger E-Bürger der Ukraine werden dürfen, wird von der Regierung festgelegt.