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Seit dem 1. Januar beträgt die einmalige Geburtsbeihilfe in der Ukraine 50.000 Griwna

Seit dem 1. Januar 2026 wird die Geburtsbeihilfe für das erste und jedes weitere Kind einmalig in Höhe von 50.000 Griwna gezahlt.

Insbesondere tritt am 1. Januar das Gesetz „Über Änderungen einiger Gesetze der Ukraine zur Unterstützung von Familien mit Kindern und zur Schaffung von Bedingungen, die die Vereinbarkeit von Mutterschaft (Vaterschaft) und Berufstätigkeit fördern” in Kraft.

Gemäß diesem Dokument wird die Beihilfe bei der Geburt des ersten und jedes weiteren Kindes einmalig in Höhe von 50.000 Griwna gezahlt.

Zuvor betrug die Beihilfe bei der Geburt eines Kindes 41.280 UAH, wobei eine einmalige Zahlung in Höhe von 10.320 UAH erfolgte und der Restbetrag in gleichen Teilen über die folgenden 36 Monate ausgezahlt wurde.

Zuvor hatte das Ministerium für Sozialpolitik, Familie und Einheit mitgeteilt, dass die neue Regelung für die Zahlung von Geburtsbeihilfen nur für Mütter gelten werde, die nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften, d. h. nach dem 1. Januar, entbunden haben.

Das Gesetz sieht auch vor, dass die einmalige Beihilfe „Babypaket” (in Form von Sachleistungen oder als Geldentschädigung) auf Wunsch der Frau ab der 36. Schwangerschaftswoche oder in einer Gesundheitseinrichtung am Tag nach der Geburt des Kindes oder spätestens drei Monate nach der Geburt des Kindes gewährt wird und nicht auf die Höhe der Beihilfe angerechnet wird.

In den Übergangsbestimmungen des Gesetzes ist außerdem festgelegt, dass im Jahr 2026: Frauen, die nicht im Rahmen des allgemeinen staatlichen Sozialversicherungssystems versichert sind, eine Beihilfe im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt in Höhe von 7.000 UAH pro Monat erhalten; die Beihilfe für die Betreuung eines Kindes bis zum Erreichen des ersten Lebensjahres in Höhe von 7.000 UAH gewährt wird, und im Falle der Gewährung einer solchen Beihilfe für die Betreuung eines Kindes mit Behinderung in Höhe von 10.500 UAH; Die Beihilfe für die Betreuung eines Kindes „єЯсла” (Kinderkrippe) wird in Höhe von 8.000 UAH gewährt, und wenn diese Beihilfe für die Betreuung eines Kindes mit Behinderung gewährt wird, in Höhe von 12.000 UAH. Die einmalige Geldbeihilfe für Erstklässler „пакунок школяра” (Schulpaket) wird in Höhe von 5.000 UAH gewährt.

Staatliche Beihilfen für Familien mit Kindern, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes gewährt wurden, werden in der zum Zeitpunkt der Gewährung festgelegten Form und Höhe bis zur vollständigen Auszahlung ausgezahlt.

Wie berichtet, unterzeichnete Präsident Wolodymyr Selenskyj am 14. November ein Gesetz, das eine Erhöhung einer Reihe von Zahlungen im Zusammenhang mit der Geburt und Betreuung eines Kindes vorsieht. Insbesondere sind 7.000 UAH – monatliche Beihilfe im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt für Frauen vorgesehen, die nicht versichert sind und keine Versicherungszeit haben; 50.000 UAH – einmalige Beihilfe bei der Geburt eines Kindes. Diese wird einmalig für das erste und jedes weitere Kind gezahlt; 7.000 UAH – monatliche Beihilfe für die Betreuung eines Kindes bis zum Alter von 1 Jahr.

Das Ministerium für Sozialpolitik, Familie und Einheit teilte mit, dass das Programm „єЯсла” (Kinderkrippe) am 1. Januar 2026 starten und das Programm „єСадок” (Kindergarten) im Jahr 2028 in Kraft treten wird.

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