Das Ministerkabinett der Ukraine hat die Einwanderungsquote für 2023 auf 9.203 Personen festgelegt.
Gemäß dem Regierungserlass Nr. 111 vom 7. Februar betrug die Quote für Verwandte ukrainischer Staatsbürger (Vollgeschwister, Großväter und -mütter, Enkelkinder) 845 Personen; für Personen, die früher die ukrainische Staatsbürgerschaft besaßen – 396 Personen; für Eltern, Ehegatten und minderjährige Kinder von Einwanderern – 2.055 Tausend Personen; für Arbeitnehmer aus Wissenschaft und Kultur, deren Einwanderung den Interessen der Ukraine entspricht – 850 Personen.
Für Personen, die ausländische Investitionen in der ukrainischen Wirtschaft in konvertierbarer Währung in Höhe von mindestens 100.000 USD getätigt haben, ist die Einwanderung uneingeschränkt möglich.
Darüber hinaus können in diesem Jahr im Rahmen der Quote 5 Tausend hochqualifizierte Fachkräfte oder Arbeitnehmer, die die Wirtschaft des Landes dringend benötigt, in die Ukraine einwandern.
Unter anderem wurde eine Quote von 57 Personen für diejenigen festgelegt, die drei oder mehr Jahre in den Streitkräften der Ukraine gedient haben.
Es gibt keine Quote für Personen, die sich ab dem Zeitpunkt ihres Status als Opfer des Menschenhandels drei Jahre lang ununterbrochen im Hoheitsgebiet des Staates aufgehalten haben.
Wie berichtet, beträgt die Einwanderungsquote 9.818 im Jahr 2021 und 8.488 im Jahr 2022.