Business news from Ukraine

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Ab dem 1. Januar 2025 ist die internationale Bescheinigung „Grüne Karte“ erst ab dem nächsten Tag nach ihrer Registrierung gültig

Ab dem 1. Januar 2025 wird die internationale Bescheinigung „Grüne Karte“ erst am nächsten Tag nach ihrer Registrierung und Eintragung in die einheitliche zentralisierte Datenbank des MTSBU gültig sein. Laut der Website des ukrainischen Kraftfahrtversicherungsbüros (MTSBU) ist eine solche Norm im neuen Gesetz über die CMTPL-Versicherung verankert, das Anfang nächsten Jahres in Kraft tritt.

Zuvor hatten die Fahrer die Möglichkeit, sich eine Versicherungsbescheinigung „Grüne Karte“ ausstellen zu lassen, die am Tag der Registrierung, kurz vor dem Überqueren der Staatsgrenze, in Kraft trat.

Darüber hinaus wird berichtet, dass ab dem 1. Januar 2025 die freie Preisgestaltung für alle Haftpflichtversicherungsverträge für Autofahrer eingeführt wird. Dies gilt auch für die „Grüne Karte“-Versicherungsscheine.

Heute wird die Preisgestaltung vom Staat geregelt, indem er einheitliche Beträge für die Versicherungsleistungen festlegt, die die Versicherungsunternehmen bei der Tarifgestaltung anwenden müssen.

„Ab dem 1. Januar werden diese Beschränkungen aufgehoben, und die Versicherungsunternehmen können die Parameter, die sich auf die Bildung der Kosten für die Policen auswirken, auf der Grundlage ihrer eigenen Underwriting-Modelle und Versicherungsportfolios sowie anderer Faktoren in Bezug auf die durch den Eintritt eines Versicherungsfalls verursachten Risiken selbst bestimmen“, heißt es in dem Bericht.

Eine weitere Neuerung wird ab Anfang nächsten Jahres der vollständige Betrieb der elektronischen Bescheinigung der „Grünen Karte“ in allen Mitgliedsländern des Systems sein. Das heißt, die Fahrer werden in der Lage sein, die Versicherungsbescheinigung in digitaler Form vorzulegen, indem sie sie beispielsweise als PDF-Datei auf einem mobilen Gerät in jedem Land, das dem Versicherungssystem angehört, speichern.

Gleichzeitig empfiehlt das MTSBU den ukrainischen Fahrern, die Bescheinigung in Papierform auszudrucken und aufzubewahren, bevor sie ins Ausland reisen, um sie auf Verlangen der zuständigen ausländischen Aufsichtsbehörden vorzulegen.

Die „Grüne Karte“ ist ein System des Versicherungsschutzes für Opfer von Straßenverkehrsunfällen, unabhängig vom Land ihres Wohnsitzes und der Zulassung ihres Fahrzeugs. Es ist in 44 Ländern Asiens und Europas verbreitet.

Gemäß dem im Mai 2004 in Luxemburg gefassten Beschluss der Versammlung des Präsidiums des Internationalen Kfz-Versicherungssystems „Grüne Karte“ ist die Ukraine seit dem 1. Januar 2005 integraler Bestandteil des Systems.

 

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