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343 Ukrainer meldeten in den ersten 5 Monaten des Jahres 2024 laut Oberstem Gericht Konkurs an

Die Zahl der Bankrotteure seit Anfang des Jahres

343 Ukrainer haben in den ersten 5 Monaten des Jahres 2024 nach Angaben des Obersten Gerichtshofs Konkurs angemeldet. Das sind 2,2 Mal mehr als im letzten Jahr. Insgesamt wurden in der Ukraine in den letzten 5 Jahren fast 2.000 Konkursverfahren eröffnet.

Seit Anfang des Jahres haben 343 Ukrainer einen Insolvenzantrag gestellt. Die Zahl der Konkursfälle ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um das 2,2-fache gestiegen. Im vergangenen Jahr hatten übrigens 575 Personen diesen Status erlangt.

Die niedrigste Zahl von Konkursen wurde 2019 eröffnet. Es war das erste Jahr, in dem das Gesetz den Bürgern erlaubte, sich vor Gericht für zahlungsunfähig zu erklären. Damals wurden 22 Konkursverfahren eröffnet. Seitdem ist die Zahl der Menschen, die sich für zahlungsunfähig erklären wollten, stetig gestiegen: um das 8,3-fache im Jahr 2020 und um das 2,7-fache im Jahr 2021.

„Meiner Meinung nach spiegeln die Gerichtsstatistiken nicht die tatsächliche Zahl der Schuldner in Schwierigkeiten wider, die von einem Konkursverfahren profitieren könnten. Dieses Verfahren ist jedoch unter den Ukrainern nicht bekannt und weit verbreitet, und dafür gibt es mehrere Gründe: Es ist teuer, kompliziert und unverständlich ohne die Hilfe eines Anwalts, für den der Schuldner vielleicht einfach nicht die Mittel hat. Außerdem sind Gläubiger und Finanzinstitute nur ungern bereit, ihre Forderungen in solchen Gerichtsverfahren anzumelden, in der Hoffnung, die Schulden einzutreiben, nachdem die Zahlungsfähigkeit der Person wiederhergestellt ist, und die Anwaltskosten zu sparen, oder umgekehrt, indem sie versuchen, das Verfahren zu torpedieren, indem sie den Schuldner in Verruf bringen. Andererseits müssen sich die Bürger auch darüber im Klaren sein, dass es bei diesem Verfahren nicht darum geht, Schulden zu erlassen, sondern zu versuchen, mit den Gläubigern über das Gerichtsverfahren und den Insolvenzverwalter eine Einigung zu erzielen“, kommentiert Denys Likhopiok, Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Mitglied der Qualifizierungskommission für Insolvenzverwalter und Konkursspezialist.

Insgesamt sind 1.993 Konkursverfahren gegen Ukrainer eröffnet worden. Jeder zweite Konkursschuldner ist zwischen 25 und 45 Jahre alt: 58 % oder mehr als 1,1 Tausend. Ein Drittel der Konkursschuldner sind über 45 Jahre alt – 38,3 % oder 764 Personen. Die geringste Zahl der Konkursschuldner ist unter jungen Menschen unter 25 Jahren zu finden – nur 3,7 %.

Die Geschlechterverteilung war fast gleich. 54 % aller Konkursschuldner sind Männer und 46 % sind Frauen.

Der Kontext.

Die Werchowna Rada hat im Oktober 2018 den Konkurs von Einzelpersonen zugelassen. Das Verfahren ist seit 2019 voll funktionsfähig. Seitdem kann eine Person, die sich in einer schwierigen finanziellen Lage befindet, einen Konkurs beantragen und nach Durchlaufen des gesamten Verfahrens ihre Schulden loswerden.

https://opendatabot.ua/analytics/people-bankrupts-2024.

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