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Oberstes Anti-Korruptionsgericht lehnt Verhaftung des ehemaligen Naftohaz-Chefs Kobolev ab

Der Oberste Antikorruptionsgerichtshof (SAC) hat den Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine vorbeugende Maßnahme in Form von Untersuchungshaft als Alternative zu einer Kaution in Höhe von 365 Mio. Griwna für den ehemaligen Leiter von Naftohaz Ukrayiny, Andriy Kobolev, abgelehnt.
Das Gericht hat am Montagabend eine entsprechende Entscheidung getroffen.
„Der Antrag auf eine Zwangsmaßnahme in Form von Haft gegen den Verdächtigen Kobolev wird unbefriedigt gelassen… Gegen die Entscheidung kann innerhalb von fünf Tagen nach Bekanntgabe bei der Berufungskammer des SACS Berufung eingelegt werden“, teilte der Richter mit.
Wie berichtet, haben ein Staatsanwalt der Spezialisierten Anti-Korruptions-Staatsanwaltschaft und Ermittler des Nationalen Antikorruptionsbüros der Ukraine letzte Woche den ehemaligen Naftogaz-Chef Andriy Kobolev wegen des Verdachts des Missbrauchs seiner offiziellen Position bei der Sicherung einer Bonuszahlung in Höhe von 229 Mio. UAH für den Sieg seines Unternehmens im Stockholmer Schiedsverfahren mit der russischen Gazprom angezeigt.
Nach Angaben der Ermittler übersteigt dieser Betrag deutlich die normativen Beträge für solche Zahlungen (37,48 Mio. Griwna).
Das Stockholmer Schiedsgericht entschied 2018/19 nach zwei Streitigkeiten zwischen den Unternehmen über Gaslieferungen und -transit, dass Gazprom der NAK weitere 2,56 Mrd. USD zahlen muss.
Gleichzeitig wies das Schiedsgericht die Forderungen von Gazprom gegen Naftohaz im Rahmen der Take-or-pay-Klausel für den Zeitraum 2012-2017 in Höhe von 56 Mrd. USD vollständig zurück.

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