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Internationaler Strafgerichtshof erlässt Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Netanyahu und den ehemaligen Verteidigungsminister

Die Vorverfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den ehemaligen israelischen Verteidigungsminister Yoav Galland wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen erlassen.

„Die Vorverfahrenskammer hat Haftbefehle gegen zwei Personen, Herrn Benjamin Netanjahu und Herrn Yoav Gallant, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen erlassen, die mindestens zwischen dem 8. Oktober 2023 und mindestens dem 20. Mai 2024, dem Datum, an dem die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Haftbefehle gestellt hat, begangen wurden“, so der IStGH am Donnerstag auf seiner Website.

Die Vorverfahrenskammer hat Berichten zufolge am 26. September 2024 über zwei von Israel gestellte Anträge entschieden.

„Im ersten Antrag stellte Israel die Zuständigkeit des Gerichtshofs für die Situation im Staat Palästina im Allgemeinen und für israelische Staatsbürger im Besonderen gemäß Artikel 19(2) des Statuts in Frage. Mit dem zweiten Antrag ersuchte Israel die Kammer, die Staatsanwaltschaft anzuweisen, den israelischen Behörden gemäß Artikel 18 Absatz 1 des Statuts eine neue Mitteilung über den Beginn der Ermittlungen zu übermitteln. Israel ersuchte die Kammer außerdem, alle Verfahren vor dem Gerichtshof in der betreffenden Situation einzustellen, einschließlich der Prüfung der Anträge auf Haftbefehle gegen Benjamin Netanyahu und Yoav Gallant, die von der Staatsanwaltschaft am 20. Mai 2024 eingereicht wurden“, so die Erklärung.

Die Kammer stellte fest, dass die Anerkennung der Zuständigkeit des Gerichts durch Israel nicht erforderlich sei, da das Gericht seine Zuständigkeit auf der Grundlage der palästinensischen territorialen Zuständigkeit ausüben könne, wie von der Vorverfahrenskammer I in ihrer vorherigen Zusammensetzung festgelegt. Darüber hinaus vertrat die Kammer die Auffassung, dass die Staaten gemäß Artikel 19 Absatz 1 des Statuts nicht berechtigt sind, die Zuständigkeit des Gerichtshofs nach Artikel 19 Absatz 2 anzufechten, bevor der Haftbefehl ausgestellt wird. Der Einspruch Israels ist daher verfrüht. Dies gilt unbeschadet möglicher künftiger Einsprüche gegen die Zuständigkeit und/oder Zulässigkeit des Gerichtshofs in einem bestimmten Fall.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Kammer auch den Antrag Israels nach Artikel 18(1) des Statuts abgelehnt hat. „Die Kammer erinnerte daran, dass die Staatsanwaltschaft Israel über den Beginn der Ermittlungen im Jahr 2021 informiert hatte. Zu diesem Zeitpunkt beschloss Israel trotz des Ersuchens der Staatsanwaltschaft um Klärung, keinen Antrag auf Vertagung zu stellen. Darüber hinaus entschied die Kammer, dass die Parameter der Untersuchung in dieser Situation unverändert blieben und daher keine neue Mitteilung an den Staat Israel erforderlich war. In Anbetracht dessen kamen die Richter zu dem Schluss, dass es keinen Grund gibt, die Prüfung der Anträge auf Haftbefehle einzustellen“, heißt es in der Erklärung.

Die Kammer fand hinreichende Gründe für die Annahme, dass der am 21. Oktober 1949 geborene Netanjahu, der zum Zeitpunkt der fraglichen Tat Premierminister Israels war, und der am 8. November 1958 geborene Gallant, der zum Zeitpunkt der angeblichen Tat Verteidigungsminister Israels war, als Komplizen für die Begehung von Handlungen zusammen mit anderen Personen für folgende Verbrechen strafrechtlich verantwortlich sind das Kriegsverbrechen des Aushungerns als Mittel der Kriegsführung; und Verbrechen gegen die Menschlichkeit des Mordes, der Verfolgung und anderer unmenschlicher Handlungen; und Verbrechen gegen die Menschlichkeit des Mordes, der Verfolgung und anderer unmenschlicher Handlungen.

Die Kammer fand auch hinreichende Gründe für die Annahme, dass Herr Netanyahu und Herr Gallant als zivile Vorgesetzte für das Kriegsverbrechen der vorsätzlichen Leitung eines Angriffs gegen die Zivilbevölkerung strafrechtlich verantwortlich sind.

Wie berichtet, wurde am 20. April 2024 bekannt, dass der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Kareem Khan, Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu, den israelischen Verteidigungsminister Yoav Gallant und die Leiter der islamischen Hamas-Bewegung, des militärischen Flügels und des politischen Büros der Hamas im Zusammenhang mit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vom 8. Oktober 2023 beantragt hat, wie auf der Website des IStGH zu lesen ist.