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Nationalbank führt neue Kapitalstruktur für Banken ab dem 5. August 2024 ein

Die Nationalbank der Ukraine hat die Anforderungen an die Kapitalstruktur von Banken gemäß den Normen des im Juni 2021 verabschiedeten Gesetzes über die Verbesserung der Organisation der Unternehmensführung in Banken und andere Fragen des Funktionierens des Bankensystems (Nr. 1587-IX) aktualisiert, die die Einführung einer neuen (dreistufigen) Kapitalstruktur für Banken ab dem 5. August 2024 festlegen.
„Es wird erwartet, dass die neuen Anforderungen schrittweise eingeführt werden: Bis zum 1. April müssen die Banken interne Regelungen für die Bestimmung der Höhe des regulatorischen Kapitals entwickeln; vom 1. April bis zum 1. Juli müssen sie Testberechnungen durchführen und ihre Ergebnisse an die NBU melden; ab dem 5. August 2024 müssen sie mit der Berechnung des regulatorischen Kapitals gemäß den neuen Anforderungen beginnen“, so die Regulierungsbehörde in einer Mitteilung auf ihrer Website.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Höhe des regulatorischen Kapitals der ukrainischen Banken Folgendes festlegt: das Verfahren zur Berechnung des Basiskapitals der Stufe I, des zusätzlichen Kapitals der Stufe I, des Kapitals der Stufe II, ihrer Bestandteile und der Abzüge davon; die Anforderungen an die Bestandteile des Kapitals, auf deren Kosten das Kapital gebildet wird; das Verfahren und die Bedingungen für die Einholung der Erlaubnis/Genehmigung der Nationalbank durch die Bank hinsichtlich der Aufnahme einzelner Bestandteile in das Kapital usw.
Die Nationalbank betonte, dass die Einführung der neuen Kapitalstruktur ein weiterer bedeutender Schritt in Richtung der Standards der Europäischen Union ist.
„Die Einführung der neuen Kapitalstruktur für Banken ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Stabilität des Bankensystems und seiner Wettbewerbsfähigkeit. In Anbetracht der Ergebnisse der Stabilitätsbewertung, des aktuellen Zustands der Banken und der schrittweisen Einführung der neuen Anforderungen sind wir zuversichtlich, dass die Banken diese Aufgabe bewältigen werden“, wird die erste stellvertretende Leiterin der NBU, Ekaterina Rozhkova, in der Mitteilung zitiert.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Höhe des regulatorischen Kapitals der ukrainischen Banken durch den Beschluss Nr. 196 des Vorstands der Nationalbank vom 28. Dezember 2023 genehmigt wurde und am 30. Dezember 2023 in Kraft tritt.

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