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Die Zahl der Fälle von unerlaubtem Entfernen von der Truppe hat sich innerhalb eines Jahres vervierfacht

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine wurden in den ersten 10 Monaten des Jahres 2025 mehr als 161.000 Strafverfahren wegen unerlaubten Verlassens einer militärischen Einheit (UAW) eingeleitet. Das ist viermal mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Jeden Monat registrieren die Strafverfolgungsbehörden fast 16.000 neue Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Dienst. Bislang sind nur 5 % der Fälle vor Gericht gegangen.

In den ersten 10 Monaten des Jahres 2025 wurden 161.461 Fälle von unerlaubtem Fernbleiben von einer Militäreinheit (Artikel 407 des Strafgesetzbuches) registriert. Das ist viermal mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Die Zahl der Fälle, für die vor drei Jahren 12 Monate benötigt wurden, wird jetzt in weniger als zwei Wochen erfasst. Jeden Monat registrieren die Strafverfolgungsbehörden fast 16.000 neue Fälle von „unerlaubter Abwesenheit“, verglichen mit etwa 5.000 pro Monat im Jahr 2024, nur 1.500 im Jahr 2023 und nur 6.000 im Jahr 2022 für das gesamte Jahr.

Trotz der Rekordzahl an Verfahren wurden nur 9.300 Bediensteten Verdachtsmitteilungen zugestellt, was etwa 6 % aller registrierten Fälle entspricht, und nur 5 % gingen vor Gericht. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 ging jeder fünfte Fall vor Gericht.

Es sei daran erinnert, dass bis zum 30. August 2025 ein vereinfachtes Verfahren für die Rückkehr von Soldaten nach dem Einsatz der Streitkräfte ohne strafrechtliche Verantwortung in Kraft war. So konnten Soldaten, die ihren Dienst fortsetzen wollten, einen Antrag stellen und innerhalb von 72 Stunden in einer Reserveeinheit zur Armee zurückkehren.

Diese Möglichkeit stand jedoch nur den Soldaten offen, die ihren Dienst vor dem 10. Mai beendet hatten. Diejenigen, die ihren Dienst nach diesem Datum beendet hatten, konnten nur in die Einheit zurückkehren, die sie verlassen hatten, und die Wiedereingliederung konnte Monate dauern.

Es sei darauf hingewiesen, dass das unerlaubte Verlassen einer Militäreinheit unter Kriegsrecht mit einer Freiheitsstrafe von 5 bis 10 Jahren geahndet wird.

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