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Ukraine nimmt Registrierung von Patentanwälten wieder auf

Am 11. März gab das ukrainische Wirtschaftsministerium das Inkrafttreten einer Verordnung bekannt, mit der neue Regeln für die Registrierung von Patentanwälten und deren Tätigkeit festgelegt wurden.

„Nach der Genehmigung der Zusammensetzung der Bescheinigungskommission des Nationalen Amtes für geistiges Eigentum und Innovationen der Ukraine (Ukr. die die Aufgaben der Nationalen Behörde für geistiges Eigentum wahrnimmt, wird in diesem Jahr die Prüfung von Anträgen von Bürgern, die die Absicht geäußert haben, das Recht zu erwerben, als Patentanwälte zu praktizieren, und ihre Zertifizierung endlich wieder aufgenommen“, so der stellvertretende Minister Vitaliy Kindrativ in einer Mitteilung des Wirtschaftsministeriums.

Im ukrainischen Register der Patentanwälte sind derzeit 514 Personen eingetragen, ohne dass angegeben wird, ob sie diese Tätigkeit derzeit ausüben. Die letzten Eintragungen sind vom Januar 2017.

Das Wirtschaftsministerium stellte klar, dass mit der Verordnung insgesamt vier Dokumente genehmigt wurden. Dabei handelt es sich insbesondere um die Verordnung über Patentanwälte, die definiert, wer Patentanwälte sind, wie sie handeln und welche Rechte und Pflichten sie haben, die Verordnung über die Beglaubigungs- und Beschwerdekommission, die die Prüfung von Anträgen und Beschwerden bei der Beglaubigung von Patentanwälten regelt, und die Verordnung über das staatliche Patentanwaltsregister, die das Verfahren zur Aktualisierung der Informationen über alle registrierten Patentanwälte in der Ukraine und die Möglichkeit des freien Zugangs zu diesen Informationen in elektronischer Form definiert,

„Die Zertifizierung der neuen Patentanwälte wird die Zahl der zertifizierten Fachleute für geistiges Eigentum in der Ukraine erhöhen, die Dienstleistungen in diesem Bereich erbringen und in der Lage sind, die Interessen der einheimischen Innovatoren und der ausländischen Investoren zu vertreten“, so das Wirtschaftsministerium abschließend.