Das Ministerkabinett verabschiedete eine Verordnung zur Gewährleistung der Sicherheit der Schifffahrt in den Gewässern der ukrainischen Häfen im Donauraum und des Schienenverkehrs.
Die Regierung verabschiedete am 30. März das entsprechende Dokument Nr. 255-r.
Demnach muss das Infrastrukturministerium zusammen mit dem Wirtschaftsministerium und dem Finanzministerium die Zuweisung von Mitteln aus dem Reservefonds des Staatshaushalts sicherstellen, um den Schaden zu kompensieren, der durch die bewaffnete Aggression verursacht wurde Russische Föderation gegen die Ukraine und militärische Operationen auf dem Territorium der Ukraine für den Fall, dass Versicherer sich weigern, Charterern, Betreibern und / oder Eigentümern von Seeschiffen und Binnenschiffen, die unter der Flagge der Ukraine und den Flaggen ausländischer Staaten fahren, Versicherungsschutz zu gewähren, wenn sich solche Schiffe in den Gewässern ukrainischer Häfen im Donauraum befinden.
Darüber hinaus wird den Eigentümern und / oder Betreibern von Schienenfahrzeugen, die für den Eisenbahnverkehr auf der Strecke von 1435 Millimetern zugelassen sind, Schadensersatz gewährt, wenn sich dieses Schienenfahrzeug auf dem Territorium der Ukraine befindet.