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DER UN-MENSCHENRECHTSRAT WIRD AM 12. MAI EINE SONDERSITZUNG ZUR UKRAINE ABHALTEN

Am Donnerstag, dem 12. Mai, wird der UN-Menschenrechtsrat sein 34. Sondertreffen abhalten, das der Verschlechterung der Menschenrechtssituation in der Ukraine infolge der russischen Aggression gewidmet ist.
„Sie wird in Übereinstimmung mit dem heute von der Ukraine eingereichten offiziellen Antrag einberufen und bisher von 53 Staaten unterstützt“, sagte das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) am Montag auf seiner Website.
Das Büro erinnert daran, dass die Einberufung einer außerordentlichen Tagung die Unterstützung von einem Drittel der 47 Mitglieder des Rates – 16 oder mehr – erfordert. Bisher haben die folgenden Mitgliedstaaten des Rates diesen Antrag unterstützt (16): Finnland, Frankreich, Gambia, Deutschland, Japan, Litauen, Luxemburg, Marshallinseln, Mexiko, Montenegro, Niederlande, Polen, Republik Korea, Ukraine, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten.
Ihnen schlossen sich auch die folgenden Beobachterstaaten (37) an: Albanien, Andorra, Österreich, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kanada, Kolumbien, Costa Rica, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Georgien, Griechenland, Guatemala , Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Malta, Neuseeland, Nordmazedonien, Norwegen, Peru, Portugal, Moldawien, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz und Türkei.
Die konkreten Einzelheiten der Sondersitzung und ihres Szenarios werden bei einer öffentlichen Sitzung am 11. Mai erörtert, stellt UNHCHR klar.
Das Büro erinnerte daran, dass der Rat während der 49. ordentlichen Tagung des Menschenrechtsrates am 3. und 4. März 2022 eine Dringlichkeitsdiskussion zur Frage der russischen Aggression gegen die Ukraine geführt und anschließend beschlossen habe, eine unabhängige internationale Kommission einzusetzen, um alles zu untersuchen mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit solchen Angriffen.

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