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MTSBU gibt Erklärungen für ukrainische Bürger im Falle von Verkehrsunfällen im Ausland

Wenn ein ukrainischer Autofahrer bei einem Verkehrsunfall im Ausland verletzt wird, sollte er sich mit der Versicherungsgesellschaft des Unfallverursachers in Verbindung setzen. Dies kann entweder im Büro der Gesellschaft oder auf dem Postweg oder auf elektronischem Wege geschehen, heißt es auf der Website des Kraftfahrtversicherungsbüros der Ukraine.
Informationen darüber, wie Informationen über den Unfall und ein Paket mit den für die Regulierung erforderlichen Dokumenten einzureichen sind, finden sich meist auf den Websites der jeweiligen Versicherer.
Die Auszahlung der Versicherungsentschädigung erfolgt nach den Bedingungen, die in den Rechtsvorschriften über die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat, festgelegt sind.
Hat der Unfallverursacher keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen (dies gilt auch im Ausland), können Sie sich an das Grüne-Karte-Büro des Landes wenden, in dem das Fahrzeug des Unfallverursachers zugelassen ist, um Ratschläge für das weitere Vorgehen des Geschädigten zu erhalten. Die Liste der nationalen Büros finden Sie auf der Website des MLSAU.
Das MLSAU weist darauf hin, dass es nicht befugt ist, Unfälle mit in der Ukraine zugelassenen Fahrzeugen im Ausland zu regulieren.
Das MTSBU empfiehlt, bei einem Verkehrsunfall im Ausland gegebenenfalls die Polizei und andere Dienste anzurufen und den Unfallort bis zu deren Eintreffen nicht zu verlassen. Wenn der Unfall keine Verletzten oder Toten und/oder erhebliche Schäden an den Fahrzeugen der Beteiligten zur Folge hatte, kann ein ausgehandelter Unfallbericht, ein „Euro-Protokoll“, erstellt werden.
In den meisten Ländern, die dem System der Grünen Karte angehören, ist das Formular des Euro-Protokolls einheitlich, d. h. seine Struktur, seine Feldbezeichnungen und seine Felder sind identisch. Jeder Versicherte kann bei Abschluss eines Grüne-Karte-Vertrags mit einem ukrainischen Versicherer ein ukrainisches Formular des Europrotokolls erhalten. Der Vordruck des Europrotokolls und die Anweisungen zum Ausfüllen sind auch auf der Website der MTSBU verfügbar. Das Europrotokoll sollte in der Sprache des Verkehrsunfallbeteiligten ausgefüllt werden. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ein Dokument, das Sie nicht verstehen. Wenn Sie es nicht vermeiden können, erklären Sie auf Ukrainisch, dass Sie den Inhalt des Dokuments und die Sprache, in der es verfasst ist, nicht verstehen.
Nachdem Sie Maßnahmen zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer ergriffen haben, machen Sie, wenn technisch möglich, Fotos von der Unfallstelle, den Schäden an allen Fahrzeugen oder anderen Gegenständen, fixieren Sie die Koordinaten der Unfallstelle (Geolokalisierungsdaten) oder machen Sie eine Videoaufnahme von der Unfallstelle.
Machen Sie Angaben zu den anderen Unfallbeteiligten: Name des Fahrers, Führerscheindaten, Kontakttelefonnummer, Name der Versicherungsgesellschaft und Policennummer; machen Sie Angaben zu den Zeugen und deren Kontaktangaben.
Fotografieren Sie, sofern technisch möglich, alle am Unfallort ausgestellten Dokumente (Polizeibescheinigung, Euro-Protokoll usw.). Wenn Sie glauben, dass Sie den Unfall verschuldet haben, geben Sie dem Unfallgegner Auskunft über Ihre Versicherungspolice für die Internationale Grüne Karte. Informationen über den Status Ihres Grüne-Karte-Vertrags können Sie aus der Ferne auf der MTSBU-Website abrufen – anhand der Vertragsnummer oder der Fahrzeugnummer.
Wenn Sie glauben, bei einem Unfall verletzt worden zu sein, bestehen Sie darauf, dass der Unfallverursacher eine Kopie seines Versicherungsvertrags (oder Informationen darüber) vorlegt und seinen Versicherer noch am Unfallort über den Unfall informiert. Wenn es offensichtlich ist, dass Sie der Geschädigte sind, geben Sie niemandem außer der Polizei eine Kopie Ihres Versicherungsvertrags für die Internationale Grüne Karte, um zu vermeiden, dass Sie Opfer eines Betrugs werden.
Unabhängig davon, wer Ihrer Meinung nach den Unfall verursacht hat, informieren Sie die Versicherungsgesellschaft, mit der Sie einen Vertrag über eine Grüne Karte abgeschlossen haben, so schnell wie möglich über den Unfall auf einem mit dem Versicherer vereinbarten Kommunikationsweg.
MTSBU weist die ukrainischen Autobesitzer auf die Verpflichtung hin, einen internationalen Grüne-Karte-Versicherungsschein zu haben, wenn sie ein Fahrzeug im Ausland auf dem Gebiet der Mitgliedsstaaten des Grüne-Karte-Systems betreiben, zu denen neben den europäischen Ländern auch Aserbaidschan, Tunesien, Marokko, die Türkei und der Iran gehören.

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