Das Ministerium für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft hat mit Erlass vom 26. März die Versicherungsgesellschaft „Guardian“ (Kiew) in die Liste der Versicherer aufgenommen, die berechtigt sind, landwirtschaftliche Erzeugnisse mit staatlicher Unterstützung zu versichern. Dies teilte der stellvertretende Minister für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft der Ukraine, Taras Vysotsky, am Freitag bei seiner Rede auf der „Allukrainischen Nationalen Versicherungskonferenz 2026“ in Kiew mit.
Er merkte an, dass er „den Erlass zur Aufnahme des Unternehmens in diese Liste unterzeichnet habe“. Die Versicherung könne von 15 Unternehmen durchgeführt werden, fügte der stellvertretende Minister hinzu.
Auf der Website des Ministeriums wird berichtet, dass derzeit die Versicherungsgesellschaften „INGO“, „Universalna“ und „VUSO“, „ARKS“, PZU „Ukraine“ sowie die Versicherungsgesellschaft „Guardian“ solche Versicherungen anbieten können.
Wie berichtet, sind im Staatshaushalt für 2026 erstmals 60 Mio. UAH zur Unterstützung der Agrarversicherung vorgesehen, wofür das Ministerkabinett am 31. Dezember 2025 entsprechende Änderungen an den Bestimmungen zur Gewährung staatlicher Unterstützung verabschiedet hat.
Der Regierungsbeschluss sieht eine Erstattung eines Teils der gezahlten Versicherungsprämien vor, insbesondere bis zu 60 % der Versicherungsprämien für Agrarproduzenten, die in Gemeinden im Frontgebiet tätig sind, und bis zu 45 % für andere Agrarproduzenten.
Um landwirtschaftliche Erzeugnisse zu versichern, muss sich der Landwirt an Versicherungsgesellschaften wenden, die nach Absprache mit der Nationalbank der Ukraine das Recht erhalten haben, solche Versicherungen abzuschließen. Die Liste dieser Unternehmen wird auf der Website des Wirtschaftsministeriums veröffentlicht.
Versicherungsverträge für landwirtschaftliche Erzeugnisse werden gemäß einer Liste standardisierter Versicherungsprodukte abgeschlossen, die insbesondere den Schutz der Anbauflächen für Wintergetreide während der Überwinterungsphase, für Wintergetreide während der gesamten Anbauphase sowie für die künftige Getreideernte während der Frühjahrs- und Sommeranbauphase vorsehen.