Der Handelsfluss von landwirtschaftlichen Produkten durch die Straßen- und Eisenbahnkontrollstellen in Wolhynien ist im Jahr 2022 um das 19-fache gestiegen, und die Anzahl der Lebensmittelprodukte (1-24 Gruppen von UKTZED), die von den Zollstellen im Modus „Export“ abgefertigt wurden, hat sich verzehnfacht, berichtet der Pressedienst der Wolhynischen Zollbehörde.
„Der Zoll von Wolhynien hat einen erheblichen Anstieg der Arbeitsbelastung bewältigt, was auf unverzüglich ergriffene Maßnahmen zur Optimierung der Dauer der Zollverfahren, die Umverteilung des Personals und gemeinsame Pilotprojekte mit dem Grenzschutz und der polnischen Seite zur Durchfahrt von Fahrzeugen zurückzuführen ist“, wird der Leiter des Zolls von Wolhynien, Jurij Iwaskiw, in dem Bericht mit den Worten zitiert, die er auf einer Sitzung des Ausschusses für Agrar- und Bodenpolitik der Werchowna Rada äußerte.
Zur Arbeit der polnischen Veterinärdienste an der ukrainisch-polnischen Grenze sagte Iwaskiw, dass die ukrainische Seite dieses Thema wiederholt bei internationalen Treffen angesprochen habe. Die polnische Seite habe jedoch erklärt, dass es aufgrund von Widersprüchen mit der EU-Gesetzgebung nicht möglich sei, diese Art der staatlichen Kontrolle zu beschleunigen.
„Bestimmte Arten von Kontrollen (insbesondere Veterinärkontrollen – IF-U) können nur an der Grenze durchgeführt werden“, erinnerte Ivaskiv.
Er wies darauf hin, dass im August dieses Jahres durchschnittlich 625 Lastwagen pro Tag in Dorohusk aus Jahodyn eintrafen, von denen nur 43 Lebensmittel transportierten. Da alle Getreideerzeugnisse, einschließlich technischen Getreides, von den Zollbehörden zur veterinärmedizinischen Kontrolle geschickt werden und die Produktproben innerhalb von zwei bis drei Tagen untersucht werden, warten die Lastwagen mit dieser Warenkategorie in einer separaten elektronischen Warteschlange auf die Durchfahrt durch Jachodyn, erklärte er.
Iwaskiw erinnerte die landwirtschaftlichen Erzeuger in Wolhynien an die neuen Anforderungen des Zollkodex, der am 7. November 2023 in Kraft treten wird. Er empfahl allen, nicht zu zögern und die Zollvereinfachung im Rahmen des NCTS oder den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) zu beantragen.
„Dies wird es landwirtschaftlichen Betrieben ermöglichen, Produkte auf den europäischen Markt zu exportieren, ohne die Waren beim Zoll vorlegen zu müssen“, resümierte der Leiter der Wolhynischen Zollbehörde.