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Die nächsten Kommunalwahlen in der Ukraine werden nicht stattfinden – Zentrale Wahlkommission

Die nächsten Kommunalwahlen in der Ukraine, die gemäß dem Wahlgesetz am letzten Sonntag im Oktober dieses Jahres gleichzeitig im ganzen Land hätten stattfinden sollen, werden nicht stattfinden, teilt die Zentrale Wahlkommission mit.

„Der Termin für solche Wahlen wird vom Obersten Rat der Ukraine spätestens 90 Tage vor dem Wahltag festgelegt. Aufgrund der umfassenden bewaffneten Aggression der Russischen Föderation in der Ukraine wurde der Kriegsstand ausgerufen, während dessen keine Wahlen organisiert und durchgeführt werden. Daher wurde vom Parlament kein Beschluss über die Ansetzung von regulären Kommunalwahlen gefasst“, heißt es in einer Mitteilung auf der Website der Zentrale Wahlkommission.

Vor diesem Hintergrund stellt die Zentrale Wahlkommission fest, dass keine Gründe für die Einreichung von Kandidaturen für die lokalen Wahlkommissionen sowie für die Bildung neuer Wahlkommissionen auf verschiedenen Ebenen, die für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen in der Ukraine zuständig sind, vorliegen.

Die Zentrale Wahlkommission wies auch die lokalen Organisationen der politischen Parteien, die Kandidaten für die Wahlkommissionen vorschlagen, darauf hin, dass die Voraussetzung für die Einreichung von Vorschlägen die Entscheidung der Werchowyja Rada der Ukraine über die Ansetzung von regulären Kommunalwahlen und die Festlegung des Wahltermins ist.

„Ohne die russische Aggression und den schrecklichen Krieg, den die Russen gegen die Ukraine begonnen haben, würden wir jetzt in die Phase der Vorbereitung und Organisation der nächsten Kommunalwahlen eintreten, insbesondere hätten die lokalen Organisationen der politischen Parteien gemäß den Anforderungen des Wahlrechts die Möglichkeit, Kandidaten für die neue Zusammensetzung der territorialen Wahlkommissionen vorzuschlagen. Während des Kriegsrechts werden jedoch keine Wahlen organisiert und durchgeführt, sodass die Mitglieder der Wahlkommissionen, die bei den regulären Kommunalwahlen am 25. Oktober 2020 gebildet wurden, ihre Befugnisse bis zur Bildung einer neuen territorialen Wahlkommission weiterhin ausüben“, erklärte Kommissionsmitglied Serhij Postywyj.

 

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Die Zentrale Wahlkommission hat eine Ausschreibung für CASCO- und MTPL-Versicherungen angekündigt

Am 26. November hat die Zentrale Wahlkommission eine Ausschreibung für die freiwillige Kfz-Versicherung (CASCO) und die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung (MTPL) im Rahmen des elektronischen Beschaffungssystems Prozorro veröffentlicht.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten für den Kauf von Dienstleistungen belaufen sich auf 439,2 Tausend UAH.
Der letzte Tag für die Annahme von Angeboten ist der 4. Dezember.
Der Gewinner einer ähnlichen Ausschreibung für eine Kaskoversicherung vor einem Jahr war die IC „Ultra Alliance“.

 

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