Das vereinfachte Zollkontrollregime gilt nicht für Ethylalkohol, Alkohol, Bier, Tabak und Tabakerzeugnisse sowie Flüssigkeiten für elektronische Zigaretten, erklärte die European Business Association (EBA) unter Berufung auf die Klarstellungen des Wirtschaftsministeriums und des Finanzministeriums.
Wie die EBA in einer Mitteilung auf der Website angab, sieht das vereinfachte Verfahren die Zollkontrolle und Zollabfertigung von Waren, insbesondere Fahrzeugen, die in das Zollgebiet der Ukraine eingeführt werden, ohne die Erhebung von Zollzahlungen, einschließlich Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer, vor , Einfuhrzoll.
Der Importeur stellt der Zollbehörde eine vorläufige Zollanmeldung ohne Zollkontrolle, ohne Einsatz von Pflanzengesundheitskontrollen, Maßnahmen der nichttarifären Regulierung der Außenwirtschaftstätigkeit (außer staatliche Exportkontrolle) direkt an den Kontrollstellen über die Staats- und Zollgrenzen hinweg zur Verfügung Ukraine, teilte der Verband auf der Grundlage von Abklärungen mit.
„Das vereinfachte Zollkontroll- und Zollabfertigungssystem wird jedoch nicht für bestimmte Waren gelten, insbesondere für Ethylalkohol, alkoholische Getränke, Bier, Tabakerzeugnisse, Tabak und Flüssigkeiten, die in elektronischen Zigaretten verwendet werden“, heißt es in dem Bericht.
Darüber hinaus wird betont, dass die Erteilung von Lizenzen, insbesondere für die Einfuhr von Waren, inzwischen gestoppt wurde. Die Wiederaufnahme der ausgesetzten Amtszeiten erfolgt innerhalb eines Monats nach Beendigung oder Aufhebung des Kriegsrechts.