Die Nationale Kommission für Wertpapiere und Börse (NSCM) verboten den Handel mit Aktien von 39 Aktiengesellschaften von öffentlichem Interesse, die in den kontrollierten Gebieten befinden und nicht gehalten haben Jahreshauptversammlungen der Aktionäre auf die Ergebnisse von 2021 und 2022.
„Zu verbieten von 00h. 00 min. 26.09.2023g. den Handel mit Aktien von Aktiengesellschaften, die in der Anlage zu diesem Beschluss aufgeführt sind, und zwar: die Ausführung von Geschäften mit Aktien dieser Aktiengesellschaften durch Wertpapierfirmen, die mit der Übertragung von Rechten an Wertpapieren und Rechten an Wertpapieren verbunden sind,“ – so in der Entscheidung der NSCM № 1064 vom 25. September.
Zu den Aktiengesellschaften gehören insbesondere ArcelorMittal Kryvyi Rih (AMKR), Kryvyi Rih Iron Ore Combine (KZhRK), Kryvbasvzvzryprom, Pokrovsky GOK, Kremenchug Steel Works, „Hemoplast“, „Dniprovsker Eisen- und Stahlwerk“, „Sumykhimprom“, „Nasosenergomash“, „Dniproazot“, „Azot“ und „Rivneazot“, „Sumy Machine-Building NPO“, „Dniprotyazhmash“ und „Odessa Brandy Factory“.
Dazu gehören auch das elektrische Lampenwerk Lviv Iskra, das chemische und pharmazeutische Werk Borschagovsky (BCPP), der Fernsehsender Inter TV Channel, das Maschinenbauwerk Novokramatorsk (NKMZ) und der Konzern Khlebprom, „Concern Galnaftogaz, Bilotserkivska TPP, Naftogazvydobuvannya, Elba, Prosto-Strakhovanie, IC Vona, IC Omega, Eximnaftoprodukt, Odessnaftoprodukt und Tatarbunarsk ATP No. 15143.
Die Liste umfasst auch Volynoblenergo und Ternopoloblenergo sowie sieben regionale Gasunternehmen: Poltava, Vinnytsia, Kirovograd, Rivne, Volyn und Chernivtsygaz.
Nach Ansicht der Regulierungsbehörde befinden sich die AGs in einer Situation, in der der weitere Umlauf ihrer Wertpapiere die Rechte der Anleger verletzen würde.
Das nationale Depot der Ukraine, die Selbstregulierungsorganisationen UAIB und PARD sowie die Organisatoren des Handels sind angewiesen, die Kommission innerhalb von drei Tagen über die Umsetzung dieser Entscheidung zu informieren.