Die Werchowna Rada verstärkte die strafrechtliche Verantwortung für die Verbrechen gegen Journalisten.
Die Verabschiedung des entsprechenden Gesetzentwurfs Nr. 3633 in zweiter Lesung und als Ganzes auf der Plenarsitzung am Dienstag wurde von 341 Volksvertretern unterstützt.
Der genannte Gesetzentwurf schlägt vor, eine neue Fassung von Art. 345-1 Abs. 4 des Strafgesetzbuches der Ukraine (Bedrohung oder Gewalt gegen einen Journalisten) einzuführen.
Die geänderten Bestimmungen des Gesetzbuches sehen eine strafrechtliche Verantwortung in Form einer Freiheitsstrafe von 7-14 Jahren für die Bedrohung mit dem Tod, Gewalt, Zerstörung oder Beschädigung des Eigentums eines Journalisten, seiner nahen Verwandten oder Familienmitglieder, für die vorsätzliche Verursachung von Körperverletzung, leichten, mittelschweren oder schweren Verletzungen im Zusammenhang mit der Ausübung der rechtmäßigen beruflichen Tätigkeit des Journalisten vor, die wiederholt oder durch eine vorherige Verschwörung durch eine Gruppe von Personen oder eine organisierte Gruppe begangen wurde.
Die Autoren des Dokuments schlagen ebenfalls vor, die Sanktionen in Art. 171 des Strafgesetzbuches (Behinderung der legalen beruflichen Tätigkeit von Journalisten) zu erhöhen.