Ab dem 1. Juni 2025 wird Usbekistan ein vereinfachtes Verfahren zur Erlangung einer fünfjährigen Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Bürger und Staatenlose einführen. Diese Regelung ist in einem Präsidialdekret vom 18. April verankert, berichtet das Justizministerium.
Um das Dokument zu erhalten, muss der Antragsteller 200.000 USD sowie 100.000 USD für jedes Familienmitglied – Ehemann oder Ehefrau, Kinder und Eltern – zahlen.
Derzeit werden Aufenthaltsgenehmigungen in Usbekistan für bestimmte Kategorien von Bürgern ausgestellt:
– ausländische Staatsbürger oder Staatenlose mit ständigem Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Republik Usbekistan – nach Vollendung des 16.
– Personen, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Usbekistan gemäß dem in den Verordnungen festgelegten Verfahren erhalten haben, einschließlich Personen, die in das Land zurückgekehrt sind und deren usbekische Staatsbürgerschaft per Gesetz aufgehoben wurde;
– Staatsangehörige von Ländern, die in der Liste der Länder aufgeführt sind, deren Staatsangehörige berechtigt sind, eine Aufenthaltserlaubnis in Usbekistan zu erhalten, sofern sie Immobilien in: Region Taschkent und Stadt Taschkent – für den Gegenwert von mindestens 300.000 $, Regionen Samarkand, Buchara, Namangan, Andischan, Fergana und Choresm – für den Gegenwert von mindestens 200.000 $, in Karakalpakstan und anderen Regionen der Republik – für den Gegenwert von mindestens 100.000 $;
– Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Usbekistan haben, aber nicht die usbekische Staatsbürgerschaft erworben haben oder deren usbekische Staatsbürgerschaft per Gesetz erloschen ist.
Eine Reihe ausländischer Länder (z. B. Portugal, Spanien, VAE) haben Programme aufgelegt, die ausländischen Staatsangehörigen eine Aufenthaltsgenehmigung im Gegenzug für erhebliche Investitionen in die Wirtschaft des Landes gewähren. Ziel dieser Programme ist es, Kapital und wohlhabende ausländische Investoren ins Land zu holen.