Die Venedig-Kommission empfiehlt, eine Reihe von Bestimmungen des Gesetzes „Über nationale Minderheiten (Gemeinschaften)“ zu überarbeiten oder klarzustellen, insbesondere die Verpflichtung zur Übersetzung von Informationen über öffentliche Veranstaltungen ins Ukrainische aufzuheben oder zumindest auf der Grundlage des Verhältnismäßigkeitsprinzips zu überarbeiten.
„Aus dem Text der Schlussfolgerung: Die Venedig-Kommission „lobt die Bemühungen der ukrainischen Behörden, internationale und europäische Standards zum Schutz von Minderheiten zu berücksichtigen, sowie – wenn auch in begrenztem Umfang – einige der von der Kommission in früheren Schlussfolgerungen geäußerten Kritikpunkte“. – Der Pressedienst des stellvertretenden ukrainischen Premierministers für europäische und euro-atlantische Integration, Olha Stefanyshyna, erklärte in einer Erklärung.
Es wurde festgestellt, dass die Venedig-Kommission zur gleichen Zeit empfiehlt, eine Reihe von Bestimmungen des Gesetzes „Über nationale Minderheiten (Gemeinschaften)“ zu überarbeiten oder zu klären.
Insbesondere wird empfohlen, das Recht, Veranstaltungen in Minderheitensprachen zu organisieren, auf alle Personen auszudehnen, die Verpflichtung zur Übersetzung von Informationen über öffentliche Veranstaltungen ins Ukrainische aufzuheben oder zumindest im Lichte des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu überarbeiten, die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Büchern in Minderheitensprachen und Buchhandlungen zu überprüfen und größere Rechtssicherheit in Bezug auf die Möglichkeit zu schaffen, offizielle Inschriften und allgemeine Informationen in Minderheitensprachen zu übersetzen.
Darüber hinaus wird empfohlen, im Gesetz Kriterien für die Annahme einer Methodik vorzusehen, die die Verwendung von Minderheitensprachen bei Kontakten mit Verwaltungsbehörden im Einklang mit den Normen des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten und den Verpflichtungen der Ukraine aus der Europäischen Charta der Regionalsprachen gewährleistet.