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WÄHREND DES ERSTEN MONATS DES KRIEGSRECHTS KONNTEN DIE MEISTEN VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN IN DER UKRAINE IHRE ARBEIT ORGANISIEREN UND IHRE TÄTIGKEIT FORTSETZEN

7 April , 2022  

Die überwiegende Mehrheit der ukrainischen Versicherer im ersten Monat des Kriegsrechts sei in der Lage gewesen, ihre Arbeit gemäß den vorherrschenden Bedingungen zu organisieren und anzupassen und ihre Aktivitäten fortzusetzen, sagte die Nationalbank der Ukraine (NBU) in einem Kommentar zur Anfrage von Interfax – Ukrainische Nachrichtenagentur.
„Die Nationalbank hat als Regulierungsbehörde für Nichtbanken-Finanzdienstleistungsmärkte in den ersten Kriegstagen einen Fragebogen entwickelt und an alle Versicherer versandt, in dem Marktteilnehmer allgemeine Informationen über ihre Aktivitäten während des Kriegsrechts bereitstellen. Dies ermöglicht die NBU um die Situation zu verstehen und rechtzeitig Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Versicherungsmarktes zu ergreifen“, stellt der Controller fest.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass es Unternehmen gibt, die aufgrund ihres Standorts noch nicht arbeiten können, insbesondere mehrere Versicherer in Mariupol und Charkiw haben gemeldet, dass sie vorübergehend nicht in der Lage waren, ihre Tätigkeit auszuüben.
Was die Registrierung von Versicherern im Gebiet der Feindseligkeiten betrifft, so sind nach Angaben des Staatlichen Registers der Finanzinstitute 112 Versicherer in Kiew registriert, mehr als 100 separate Versicherungsabteilungen sind in Kiew und der Region Kiew registriert, darunter jeweils eine Abteilung in Vasilkov, Bucha und Browary.
In der Stadt Charkow sind 5 Versicherer und mehr als 40 separate Unterabteilungen von Versicherern registriert, einer in Dergachi, Region Charkiw, ein Versicherer und 19 separate Unterabteilungen von Versicherern sind in Tschernihiw registriert, zwei Versicherer und 12 separate Unterabteilungen von Versicherern sind in registriert Mariupol, und 18 separate Unterabteilungen von Versicherern sind in besetztem Kherson registriert. Unterabteilungen von Versicherern, drei – in Nova Kakhovka, Gebiet von Kherson, in Nikolaev – 20 separate Unterabteilungen von Versicherern, in Sumy – 16.
Auf die Frage, ob es vorläufige Berechnungen dazu gebe, wie stark der Versicherungsmarkt sowohl mengenmäßig als auch geschäftlich schrumpfen könnte, stellte die NBU fest, dass angesichts der Bedingungen des Kriegsrechts eine Reihe von Maßnahmen ergriffen wurden, um das Funktionieren des Finanzsystems sicherzustellen der Ukraine. Insbesondere erweiterte die NBU die Berichterstattung und beschloss, keine Einflussmaßnahmen auf Finanzdienstleistungsmarktteilnehmer, die keine Banken sind, einschließlich Versicherer, wegen Verletzung von Meldefristen, auch für 2021, anzuwenden. Auch die Fristen (bis 1. April 2002) für die Einreichung von Informationen und Dokumenten durch die Versicherer auf Anfrage der Nationalbank, die im Rahmen der Vor-Ort-Aufsicht versandt werden, wurden verschoben. Darüber hinaus wurden die Aktivitäten von Teilnehmern am Nichtbanken-Finanzdienstleistungsmarkt unter Kriegsrecht reguliert.
„Angesichts der Verlängerung der Fristen für die Berichterstattung der Versicherer bis zum 1. April 2022 können Berechnungen und Schlussfolgerungen zur Verringerung des Versicherungsmarktes erst nach Erhalt der Berichte und ihrer Analyse für 2021 und das erste Quartal 2022 vorgenommen werden. Wir werden definitiv veröffentlichen diese Informationen auf unserer Website“, stellte die Regulierungsbehörde fest.
Die Aufsichtsbehörde stellte auch klar, dass sie sich zur Lösung des Problems, Versicherungsunternehmen die Möglichkeit zu verschaffen, kurzfristige, durch Staatsanleihen besicherte Kredite zu erwerben, um sofortige Liquidität zu erhalten, an die National Commission for Securities and Stock Market (NCSM) gewandt habe.
Die NSMSC, geleitet von Artikel 8 Absatz 13 des Gesetzes „Über die staatliche Regulierung der Kapitalmärkte und organisierten Warenmärkte“ und im Zusammenhang mit der Einführung des Kriegsrechts in der Ukraine, änderte den Anhang Nr. 2 zu ihrem Beschluss Nr. 144 vom März 08.08.2022 „Über die Erstellung von Transaktionen auf den Kapitalmärkten für die Zeit des Kriegsrechts“ neuer Absatz: „10. Depotbanken haben das Recht, Depotoperationen im Depotbuchhaltungssystem im Zusammenhang mit der Verpfändung von Staatspapieren bei Banken durchzuführen, die Änderung und Beendigung eines solchen Pfandes sowie die Zwangsvollstreckung des Pfandgegenstandes“.
Auf die Frage, ob die Regulierungsbehörde im Zusammenhang mit der aktuellen Situation nicht beabsichtige, den Banken zu empfehlen, die bestehenden Einlagenverträge der Versicherer zu ändern und ihnen das Recht einzuräumen, einen Teil der erforderlichen Mittel, insbesondere für Zahlungen, freizugeben, stellte die NBU fest, dass die Versicherungsunternehmen, die ein solches Problem hatten, lösen es individuell mit der Nationalbank.

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