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EU führt erneut Kontingente für ukrainischen Honig ein

20 August , 2024  

Die Europäische Kommission hat am Dienstag die Zollkontingente für ukrainischen Honig wieder eingeführt, da die kontingentfreien Liefermengen für den europäischen Markt überschritten wurden, heißt es in einer Pressemitteilung der Kommission.

„Vom 21. August bis zum 5. Juni 2025 werden die Einfuhren von ukrainischem Honig in die EU im Rahmen des Zollkontingents der vertieften und umfassenden Freihandelszone (DCFTA) erfolgen, die seit 2016 zwischen den beiden Parteien in Kraft ist. Die automatische Wiedereinführung dieses Zollkontingents ist das Ergebnis der überarbeiteten Autonomen Handelsmaßnahmen (ATMs), die ab dem 6. Juni 2024 in Kraft sind“, heißt es in der Erklärung.

Die EK erinnerte daran, dass die Überarbeitung dieser ATMs eine Notbremse für sieben landwirtschaftliche Erzeugnisse beinhaltet, die automatisch ausgelöst wird, wenn die Einfuhren den zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 31. Dezember 2023 verzeichneten Jahresdurchschnitt erreichen. Für Honig liegt dieser Durchschnitt bei 44.418 Tausend Tonnen.

Die Europäische Kommission wies darauf hin, dass die EG gemäß Artikel 4 der Verordnung 2024/1392 nach Erreichen dieser Mengen 14 Tage Zeit hat, um das entsprechende Zollkontingent aus dem DCFTA zwischen der EU und der Ukraine wieder einzuführen. Da die Einfuhren von Honig aus der Ukraine bereits seit Anfang 2024 die durch dieses Kontingent festgelegten Mengen überschritten haben, werden auf zusätzliche Einfuhren Meistbegünstigungszölle erhoben. Insbesondere wird ab dem 1. Januar 2025 und bis zum 5. Juni 2025 ein neues Zollkontingent eingeführt, das 5/12 der für die Notbremsung festgelegten Schwelle entspricht. Für Honig wird das neue Kontingent 18.507 Tonnen betragen.

Gleichzeitig stellt die Europäische Kommission fest, dass die Einfuhren ukrainischen Honigs in die EU in den letzten fünf Jahren mit durchschnittlich 49.000 Tonnen pro Jahr relativ stabil geblieben sind.

Wie berichtet, hat die Europäische Kommission Quoten für die Lieferung von Eiern und Zucker in die Europäische Union vom 2. Juni 2024 bis zum 5. Juni 2025 eingeführt. Für Eier wird die neue Quote auf 9.662 Tausend Tonnen und für Zucker auf 109,44 Tausend Tonnen festgelegt.

Gemäß Artikel 4 Absatz 7 der Verordnung über autonome Handelsmaßnahmen für ukrainische Erzeugnisse kann die Ukraine vom 6. Juni 2024 bis 5. Juni 2025 zollfrei 57.101 Tausend Tonnen Geflügelfleisch, 9.662 Tausend Tonnen Eier, 109.439 Tausend Tonnen Zucker, 18.507 Tausend Tonnen Honig, 4,648 Millionen Tonnen Mais, 1.017 Tausend Tonnen Hafer und 8.603 Tausend Tonnen Getreide in die EU liefern.

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