Die Schweiz wird ab dem 1. November 2025 die Gewährung des vorübergehenden Schutzstatus für ukrainische Flüchtlinge aus den westlichen Regionen der Ukraine einschränken, berichtet der Fernsehsender SRF. Die Entscheidung wurde vom Schweizer Bundesrat im Rahmen der Überarbeitung der Politik zur Gewährung des S-Status getroffen, der seit März 2022 für ukrainische Staatsbürger gilt. Nach der neuen Regelung wird der Staat zwischen Regionen der Ukraine unterscheiden, in die eine Rückkehr als sicher gilt, und solchen, in denen der Aufenthalt noch immer unsicher ist.
Gemäß dem Beschluss der Regierung gilt die Rückkehr von Ukrainern in die folgenden Regionen als akzeptabel: Wolyn, Riwne, Lemberg, Ternopil, Transkarpatien, Iwano-Frankiwsk und Tscherniwzi.
Die neuen Beschränkungen treten am 1. November 2025 in Kraft und gelten nur für neue Anträge. Ukrainer, die bereits einen Schutzstatus erhalten haben, fallen nicht unter die neuen Regeln.
Der Bundesrat betonte dabei, dass die vorübergehende Schutzregelung S insgesamt beibehalten wird, da „eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine mittelfristig nicht realistisch erscheint”. Das Parlament des Landes hatte jedoch zuvor die Regierung verpflichtet, einen differenzierteren Ansatz in Abhängigkeit von den Herkunftsregionen der Antragsteller festzulegen.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) wird weiterhin jeden Antrag individuell prüfen. In Fällen, in denen die Herkunft des Antragstellers auf eine als sicher anerkannte Region hinweist, wird der Antrag auf Gewährung von Schutz abgelehnt.
Wenn die Rückkehr einer bestimmten Person rechtlich unmöglich oder individuell unzumutbar ist, wird ihr ein vorübergehender Aufenthalt in der Schweiz gestattet.
Ukrainer, die nach den neuen Regeln keinen Schutzstatus S erhalten können, haben weiterhin die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen oder in andere europäische Länder auszureisen.
Der Bundesrat bestätigte außerdem, dass die endgültige Aufhebung des Schutzstatus S nicht vor März 2027 geplant ist.
Experten weisen darauf hin, dass die Entscheidung Berns den schrittweisen Übergang der Schweiz zu einer selektiven Anwendung des Schutzstatus widerspiegelt, die sich am Sicherheitsniveau in bestimmten Regionen der Ukraine orientiert und die Belastung des nationalen Migrationssystems verringert.
Nach Angaben der SRF stammen etwa 10 % der Ukrainer, die sich derzeit mit dem Status S in der Schweiz aufhalten, aus Gebieten, die von der Regierung als sicher eingestuft wurden.