Die Nationale Vereinigung der Lobbyisten der Ukraine (NALU) initiiert eine offizielle Anfrage an das Europäische Parlament bezüglich der Regeln für die Registrierung ukrainischer Organisationen im Transparenzregister der EU.
„Die Nationale Vereinigung der Lobbyisten der Ukraine wird in Kürze eine offizielle Anfrage an das Europäische Parlament richten, mit der Bitte um klare und eindeutige Erläuterungen dazu, welche ukrainischen Organisationen sich im Transparenzregister der Europäischen Union registrieren müssen, um mit europäischen Institutionen zusammenarbeiten zu können“, , teilte sie der Agentur „Interfax-Ukraine“ mit.
Der Verband wird auch die Frage aufwerfen, ob ukrainische Akteure – gemeinnützige Organisationen, Berufsverbände, Wirtschaftsverbände, Beratungsunternehmen, Wohltätigkeitsstiftungen und andere Strukturen – sich zusätzlich registrieren lassen und den Status von Lobbyisten erhalten müssen, wenn sie mit EU-Behörden gemäß den Anforderungen der europäischen Gesetzgebung zusammenarbeiten.
Der Verband weist darauf hin, dass mit Inkrafttreten des ukrainischen Gesetzes „Über Lobbying“ und dem aktiven Kurs der Regierung auf europäische Integration die Frage der Harmonisierung der ukrainischen Lobbying-Praxis mit den Ansätzen der Europäischen Union von entscheidender Bedeutung ist. Das Fehlen klarer Anweisungen und einer einheitlichen Position kann zu Rechtsunsicherheit für ukrainische Organisationen führen, die im Rechtsrahmen der EU arbeiten und die Interessen der Ukraine auf internationaler Ebene vertreten wollen.
„Wir streben eine offizielle Erklärung an, damit ukrainische Organisationen gemäß den europäischen Vorschriften handeln, Risiken vermeiden und maximale Transparenz ihrer Aktivitäten gewährleisten können. Dies ist auch wichtig für den Schutz des Images der Ukraine als Staat, der den Weg der zivilisierten Interaktion und offenen Interessenvertretung beschreitet“, betont die NALU.
Die vom Europäischen Parlament erhaltenen Erläuterungen sollen veröffentlicht und an ukrainische Institutionen, Unternehmen und zivilgesellschaftliche Organisationen als offizielle Leitlinie für die weitere Zusammenarbeit mit den EU-Behörden weitergeleitet werden.