In Usbekistan wurde eine spezielle Rechtsordnung verabschiedet, die die Tätigkeit von Investitionsplattformen im Format eines „regulatorischen Sandkastens” regelt.
Im Rahmen dieser Rechtsordnung werden Bedingungen für die Gründung und Entwicklung von Investitionsplattformen geschaffen, die es ermöglichen, Mittel direkt von Investoren zu beschaffen, vor allem für Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen, für die der Zugang zum Aktienmarkt schwierig oder verfrüht ist.
Die Verordnung legt zulässige Formen der Investition über elektronische Plattformen fest, darunter Investitionen in Anteile, Beteiligungen an Partnerschaften, Venture- und Beteiligungsprojekte sowie andere Projektmodelle. Im Gegensatz zum klassischen Aktienmarkt sehen solche Investitionen keine Emission und den Umlauf von Wertpapieren, keine Börsennotierung und keine obligatorische Beteiligung von Investmentvermittlern vor.
Das Dokument legt das Verfahren für die Registrierung von Teilnehmern des Sonderrechtsregimes, die Bedingungen für ihre Aufnahme in das Register der Betreiber von Investitionsplattformen sowie die Gründe für ihren Ausschluss aus dem Kreis der Teilnehmer fest.
Teilnehmer des Sonderrechtsregimes können ausschließlich juristische Personen mit Sitz in Usbekistan sein, die als Betreiber von Investitionsplattformen tätig sind.
Eine Investitionsplattform muss einen komplexen softwaretechnischen und organisatorischen Mechanismus darstellen, der Folgendes gewährleistet:
Die Einführung und weitere Ausweitung der Aktivitäten von Investitionsplattformen wird es ermöglichen, die rechtlichen Grundlagen für eine Belebung der Investitionstätigkeit zu schaffen, was zusätzliche Impulse geben wird: