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Ab dem 1. Januar treten in Finnland erhöhte staatliche Gebühren für Aufenthaltsgenehmigungen in Kraft

1 Januar , 2026  

Das finnische Innenministerium hat eine Verordnung zur Erhöhung der Gebühren für die Bearbeitung von Einwanderungsanträgen, einschließlich Aufenthaltsgenehmigungen, erlassen, die für Anträge gilt, die ab dem 1. Januar 2026 gestellt werden.
Nach Angaben des Ministeriums beträgt die Erhöhung zwischen 50 und 250 Euro und ist mit der Notwendigkeit verbunden, die Gebühren an die tatsächlichen Kosten der Migrationsbehörde (Migri) für die Bearbeitung der Anträge anzupassen.
Insbesondere wird die Gebühr für die elektronische Beantragung einer Daueraufenthaltsgenehmigung von 240 Euro auf 380 Euro und für die Beantragung in Papierform von 350 Euro auf 600 Euro erhöht. Für eine erstmalige Aufenthaltsgenehmigung für Erwachsene kostet die elektronische Beantragung 750 Euro statt 530 Euro, die Beantragung in Papierform 800 Euro statt 580 Euro.
Die Einreichung eines Antrags auf internationalen Schutz bleibt kostenlos, jedoch wird für die Prüfung eines Antrags auf Verlängerung des Status auf der Grundlage des internationalen Schutzes eine Gebühr von 53 Euro eingeführt.
Das Ministerium begründete die Erhöhung der Gebühren mit gestiegenen Kosten für die Bearbeitung von Anträgen vor dem Hintergrund eines Rückgangs ihrer Zahl aufgrund der wirtschaftlichen Lage sowie mit Gesetzesänderungen, die die Belastung für Migri erhöht haben. Die Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2026.

 

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