Am 1. Juni 2025 tritt das Abkommen über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht zwischen Usbekistan und China in Kraft.
Gemäß dem Abkommen sind Staatsangehörige der Vertragsparteien von der Visumpflicht für die Einreise, Ausreise oder Durchreise durch das Hoheitsgebiet beider Staaten für einen Zeitraum von höchstens 30 Tagen pro Aufenthalt und insgesamt höchstens 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen befreit.
Dabei darf die Dauer jeder Einreise und jedes Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Vertragsstaaten 30 Tage nicht überschreiten.
Die Visumbefreiung gilt nicht für Arbeits-, Studien- und Medienaufenthalte sowie für andere Tätigkeiten, die einer vorherigen Genehmigung durch die zuständigen Behörden der anderen Vertragspartei bedürfen.