Business news from Ukraine

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IM OBERSTEN RAT SCHLÄGT MAN VOR, DAS ANGENOMMENE GESETZ ÜBER DIE „GRÜNEN“ VERSTEIGERUNGEN AUFZUHEBEN

Die Volksabgeordnete Viktoriia Voyzitskaya (Faktion „Samopomoshch“) brachte bei dem Parlament den Beschlussentwurf des Obersten Rates über die Aufhebung der Annahme des Gesetzes über die „grünen“ Versteigerungen im Ganzen, das von den Abgeordneten am Donnerstag angenommen wurde, ein. In der Erläuterungsnotiz zum Beschlussentwurf ist verzeichnet, dass es für das Gesetz mit der groben Verletzung des Reglements des Obersten Rates abgestimmt wurde. Insbesondere, vor der Abstimmung für den Gesetzentwurf im Ganzen haben die Abgeordneten auf Ersuchen des Amtsvertreters des Obersten Rates im Brennstoff- und Energiekomplex, der Atomenergie und der Atomsicherheit Aleksandr Dombrovskiy, der das Dokument vertritt, gleichzeitig für die Genehmigung mehrerer Korrekturen – Nr. Nr. 24, 43, 85, 120 abgestimmt. V. Voyzitskaya meint, dass dadurch die Rechte der Abgeordneten auf die Besprechung jeder einzelnen Korrektur verletzt wurden, und der Vorsitzende in der Plenarsitzung seine Befugnisse überschritten hat, indem er den Abgeordneten gleich für alle vier Korrekturen abzustimmen vorschlug.
Im Laufe der Besprechung des Gesetzentwurfs am Donnerstag wurde jede der erwähnten Korrekturen einzeln diskutiert, dabei haben die Abgeordneten sie einzeln nicht genehmigt. Jedoch vor der Abstimmung für den Gesetzentwurf im Ganzen und der nochmaligen Vorbringung der vier Korrekturen zur Genehmigung hat der Plenarsaal dafür die notwendige Stimmenzahl angegeben. Die Korrektur Nr. 24 betrifft die Einschränkungen in der Bereitstellung des „grünen“ Tarifs den Sonnenkraftwerken der Haushaltungen – der Tarif wird für die Bodenanlagen abgeschafft.
Für die häuslichen Sonnenkraftwerke haben die Abgeordneten eine neue Bedingung zur Erhaltung dieses Tarifs eingeführt, – die Installierung einer Solaranlage bis 50 kW auf den Dächern, den Fassaden der Bauten und den sonstigen Grundbauwerken (früher waren es 30 kW ohne Einschränkungen des Ortes). Auf solche Weise werden die Besitzer der Bodensolaranlagen im Unterschied zu den Besitzern der Windanlagen und der kombinierten Sonnenwindanlagen kein Recht auf den Verkauf der Elektroenergie zum „grünen“ Tarif mehr haben. Diese Norm, auf welcher das Ministerium für Energetik und Kohlenindustrie bestand, tritt mit der Unterschrift des Gesetzes von dem Präsidenten der Ukraine in die Rechtskraft.

„ENERGOATOM“ ERHÖHTE INNERHALB VON 3 MONATEN DIE ELEKTROENERGIEERZEUGUNG UM 7,2%

Die Erzeugung der Elektroenergie durch alle Elektrowerke des Staatsunternehmens NAEK „Energoatom“ erhöhte sich im Januar-März 2019 um 7,2% (um 1 Milliarde 580,5 Mio. Kilowattstunden) verglichen mit dem ähnlichen Zeitraum in 2018 – bis 23 Milliarden 625,8 Mio. Kilowattstunden.
Die Elektrowerke des Staatsunternehmens brachten auf den Markt 22 Milliarden 293,7 Mio. Kilowattstunden Elektroenergie gegen 20 Milliarden 834,1 Mio. Kilowattstunden im Januar-März 2018.
Der Anteil von „Energoatom“ an der Gesamtstruktur der herausgebrachten Elektroenergie an dem Staatsunternehmen „Energorynok“ hat 55,8% (+4,8 Prozentpunkte gegen Januar-März 2018), an der Gesamtstruktur der Elektroenergieerzeugung im Land – 54,1% (+4,6 Prozentpunkte) betragen.
„Energoatom“ hat im Januar-März 2019 auf den Großmarkt die Elektroenergie (Warenproduktion) auf die Summe von 15 Milliarden 361,3 Mio. Uah (mit MWST) herausgebracht, was um 12,5% mehr als im ähnlichen Zeitraum des vorigen Jahres (13 Milliarden 651,1 Mio. Uah) ist.
Der Umfang der Kapitalanlagen hat während der drei Monate 1 Milliarde 844,3 Mio. Uah gegen 2 Milliarden 152,6 Mio. Uah im Januar-März 2018 betragen. Die Finanzierung der Kapitalanlagen hat 4 Milliarden 933,4 Mio. Uah gegen 3 Milliarden 206,9 Mio. Uah betragen.
Nationale Atomenergieerzeugungsgesellschaft (NAEK) hat während der drei Monate in die Budgets aller Ebenen 4 Milliarden 682,5 Mio. Uah überwiesen, die Bezahlungen in der Versicherung haben 584,1 Mio. Uah betragen.
Die Nutzungskapazität der Atomkraftwerke von NAEK hat 78,9% betragen, was um 5,3 Prozentpunkte mehr, als im Januar-März 2018 ist. Dabei hat der Bereitschaftswert der Tragung der elektrischen Nennbelastung 80,1% betragen, was um 5,8 Prozentpunkte mehr als im Januar-März vorigen Jahres ist.
In der Arbeit der Atomkraftwerke der Ukraine wurden drei Verstöße fixiert, während im ähnlichen Zeitraum vorigen Jahres es fünf waren. Wie bereits berichtet, reduzierte „Energoatom“ in 2018 die Erzeugung der Elektroenergie um 1,4% (um 1 Milliarde 158,8 Mio. Kilowattstunden) verglichen mit 2017 – bis 84 Milliarden 626,3 Mio. Kilowattstunden.

OFFIZIELLE KURSE VON BANKMETALLEN VOM 11. MAI


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CROSSKURSE DER WELTHAUPTWÄHRUNGEN AM 11. MAI UM 16:00


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