Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens in der Ukraine müssen sich bis zum 31. März 2022 registrieren lassen und ihre Tätigkeit im elektronischen Gesundheitssystem (EHS) aufnehmen.
Wie das Gesundheitsministerium auf seiner Website mitteilt, ist dies durch die Zulassungsanforderungen für die wirtschaftliche Tätigkeit in der medizinischen Praxis vorgeschrieben und gilt für alle Wirtschaftseinheiten.
Insbesondere legt das Gesundheitsministerium fest, dass alle juristischen Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit in der medizinischen Praxis ausüben, im EHS registriert sein müssen, mit Ausnahme von Einrichtungen, die forensische Tätigkeiten ausüben.
Das Gesundheitsministerium erklärte insbesondere, dass Laboreinrichtungen, Sanatorien und Kurorte sowie Bildungseinrichtungen, die medizinische Leistungen innerhalb der Einrichtung erbringen, im EHR registriert werden sollten.
„Die vollständige Umstellung auf die digitale Erfassung aller medizinischen Daten wird schrittweise erfolgen und zusätzliche Änderungen anderer Vorschriften nach sich ziehen“, so das Ministerium.