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DAS GREEN-CARD-SYSTEM LIEFERTE KLARSTELLUNGEN FÜR UKRAINISCHE FAHRER IM AUSLAND

25 März , 2022  

Der Rat des Büros des Internationalen Kraftfahrzeugversicherungssystems „Grüne Karte“ hat eine systemweite Informationsnachricht für Fahrer ukrainischer Fahrzeuge, die in das Hoheitsgebiet anderer Länder einfahren, mit grundlegenden Informationen über die Regeln der Pflichtversicherung der Haftpflicht und Grenzmerkmale vorbereitet Versicherung, laut der Website des Motor (Transport) Insurance Bureau of Ukraine .
Das Bureau empfiehlt jedoch, dass Sie es ausdrucken, um den örtlichen Vorschriften zu entsprechen.
In Ermangelung einer „Grünen Karte“ ist der Abschluss einer Grenzversicherung erforderlich, die den vom Besuchsland geforderten obligatorischen Versicherungsschutz bietet. Sie können es am Eingang zum Hoheitsgebiet eines fremden Landes kaufen und im Voraus angeben, ob es an der Grenze Verkaufsstellen gibt.
Wenn es an der Grenze keine Verkaufsstellen für Grenzversicherungen gibt, ist es notwendig, sich an die Grenzbehörden zu wenden, wo sie gekauft werden können. Dies kann insbesondere auf der Website von Versicherungsunternehmen, auf der Website des Green Card Bureau des von Ihnen besuchten Landes erfolgen.
Grenzversicherungspolicen werden für einen Zeitraum von 15 Tagen bis maximal einem Jahr ausgestellt.
Bei Einreise und Abschluss einer Grenzversicherung auf dem Gebiet eines Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz gilt diese auf dem Gebiet aller dem Verband angeschlossenen Länder.
Am Ende der Green Card-Police oder der Grenzversicherungspolice gilt das Fahrzeug als unversichert, in diesem Zusammenhang müssen Sie eine neue Grenzversicherungspolice in dem Land abschließen, in dem Sie sich derzeit befinden, oder eine neue Green Card bei einem Ukrainer kaufen Versicherungsunternehmen
In der Mitteilung heißt es auch: „Wenn Sie beabsichtigen, sich für längere Zeit in einem bestimmten Land aufzuhalten, kann es erforderlich sein, Ihr Fahrzeug in diesem Land neu zu registrieren. Bitte wenden Sie sich an die nationalen Behörden eines solchen Landes über die Bedingungen und Verfahren für erneute Anmeldung.“

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