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Das Ministerkabinett der Ukraine hat ausländischen Unternehmen die Genehmigung zum Bau von Objekten der Kategorien mittlerer (CC2) und erheblicher (CC3) Auswirkungen erteilt

6 August , 2024  

Die Regierung hat ausländische Unternehmen, die in der Ukraine über eigene Unterabteilungen und Vertretungen tätig sind, ermächtigt, das Recht auf den Bau von Objekten mit mittleren (CC2) und erheblichen (CC3) Folgenkategorien zu erhalten, teilte der Pressedienst des Ministeriums für die Wiedereingliederung der vorübergehend besetzten Gebiete mit.

Der Mitteilung zufolge können ausländische Unternehmen das Recht auf Bautätigkeit erhalten, indem sie den Genehmigungsbehörden kostenlos eine Erklärung über die wirtschaftliche Tätigkeit vorlegen. In diesem Fall ist es nicht erforderlich, eine Baugenehmigung zu erhalten, so das Ministerium.

Diese Änderungen, die mit dem Regierungserlass Nr. 314 vom 13. März 2022 eingeführt wurden, gelten für die Dauer des Kriegsrechts.

„Die Verabschiedung dieses Gesetzes wird die rechtliche Regelung der Tätigkeit ausländischer Unternehmen in der Ukraine verbessern, insbesondere wird es den Vertretungen polnischer Unternehmen in der Ukraine ermöglicht, Arbeiten an der Ausrüstung von Kontrollpunkten an der ukrainisch-polnischen Grenze auszuführen“, – heißt es in der Mitteilung des Ministeriums für regionale Integration.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Arbeiten zum Bau der Kontrollpunkte im Rahmen der Umsetzung des Abkommens zwischen der ukrainischen und der polnischen Regierung über die Gewährung eines Darlehens zu den Bedingungen der gebundenen Hilfe vom 9. September 2015 geplant sind.

 

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