Deutschland hat den vorübergehenden Schutz für Flüchtlinge aus der Ukraine bis zum 4. März 2025 verlängert, wobei die Aufenthaltsgenehmigungen automatisch verlängert werden, berichtet der Pressedienst des deutschen Innenministeriums.
„Die Aufenthaltserlaubnisse von Flüchtlingen aus der Ukraine, die vor der russischen Aggression geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, sind bis zum 4. März 2025 gültig. Dies hat das Bundesinnenministerium in seinem Beschluss vorgesehen. Der Bundesrat hat diesem Beschluss heute zugestimmt“, teilte das Ministerium am Freitag in einer Pressemitteilung auf seiner Internetseite mit.
Demnach müssen ukrainische Flüchtlinge „keinen Antrag auf Verlängerung ihres Aufenthaltsstatus stellen und auch keine diesbezüglichen Gespräche mit den Ausländerbehörden führen. Grundlage für die weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist die Entscheidung der EU-Mitgliedsstaaten Ende September 2023.“
„Alle Menschen, die vor dem Krieg fliehen mussten, bleiben bei uns in Sicherheit und haben Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt. Wir haben die Laufzeit des Flüchtlingsschutzstatus der Ukraine verlängert. Die Aufenthaltstitel gelten automatisch bis zum 4. März 2025, ohne dass Flüchtlinge aus der Ukraine erneut die Ausländerbehörde aufsuchen müssen“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Feser.
Sie fügte hinzu, dass die deutschen Behörden weiterhin das Leben vieler Ukrainerinnen und Ukrainer schützen und die Ukraine eng unterstützen werden.
Nach Angaben der deutschen Seite leben derzeit rund 1,1 Millionen Menschen in Deutschland, die seit dem 24. Februar 2022 aufgrund der russischen Aggression gegen die Ukraine eingereist sind. Etwa 350.000 von ihnen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Etwa zwei Drittel der erwachsenen Flüchtlinge sind Frauen.