Der Ministerrat hat Änderungen an der Satzung der NAEK „Energoatom“ vorgenommen, insbesondere die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von fünf auf sieben erhöht, von denen vier unabhängig sein müssen. Die entsprechenden Änderungen wurden durch den Beschluss des Ministerrats Nr. 983 vom 15. August 2025, der auf dem Regierungsportal veröffentlicht wurde, genehmigt.
Gemäß § 74 der geänderten Satzung von „Energoatom“ besteht der Aufsichtsrat aus sieben Mitgliedern, von denen die Mehrheit, nämlich vier, unabhängig sein müssen, während drei weitere Mitglieder den Staat vertreten müssen.
Gemäß der Mitteilung des Unternehmens im Informationssystem der Nationalen Wertpapier- und Börsenkommission (NKZDFR) wurden die Befugnisse der Hauptversammlung der Aktionäre durch die Änderungen ergänzt und ein Teil ihrer Befugnisse auf den Aufsichtsrat übertragen.
Somit entfällt unter anderem die Zuständigkeit der Hauptversammlung für die Entscheidung über die Ernennung und Abberufung des Vorsitzenden und der Mitglieder des Vorstands auf Vorschlag des Aufsichtsrats. Gemäß § 12 der geänderten Satzung liegt die Wahl und Abberufung des Vorsitzenden und der Mitglieder des Vorstands in der ausschließlichen Zuständigkeit des Aufsichtsrats. Ebenso wie die Genehmigung der Geschäftsordnung des Vorstands, die Prüfung des Berichts des Vorstands und die Beschlussfassung über dessen Ergebnisse, die Genehmigung des Finanzplans der Gesellschaft sowie ihres mittelfristigen Investitionsplans (drei bis fünf Jahre) und ihres strategischen Entwicklungsplans.
Dafür wurden in die Zuständigkeit der Hauptversammlung insbesondere die Vorlage von Vorschlägen zu einzelnen Finanzkennzahlen, den Umfang der Zahlungen an den Staat, der Haushaltsfinanzierung und quasi-fiskalischer Maßnahmen, die Genehmigung des Erwartungsschreibens des Eigentümers auf der Grundlage der Politik des Staatseigentums und nach Konsultation des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie die Genehmigung der Ergebnisse der Bewertung der Tätigkeit des Aufsichtsrats.
Wie bereits berichtet, plant das Ministerkabinett bis Dezember 2025 die vollständige Bildung von Aufsichtsräten für staatliche Energieunternehmen unter Einhaltung des Grundsatzes der Mehrheit unabhängiger Mitglieder und möchte die Leiter dieser Unternehmen auf Wettbewerbsbasis ernennen. Dies geht aus dem am 18. August veröffentlichten Entwurf des Regierungsaktionsprogramms hervor.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat in seinem nach der achten Überprüfung aktualisierten Programm zur erweiterten Finanzhilfe für die Ukraine Anfang Juli die Notwendigkeit einer weiteren Stärkung der Unternehmensführung staatlicher Unternehmen in der Ukraine hervorgehoben, insbesondere die unverzügliche Ernennung des Leiters der LLC „Gasfernleitungsnetzbetreiber“ und die Fertigstellung der Bildung des Aufsichtsrats der NAEK „Energoatom“, was eine Erweiterung seiner Zusammensetzung auf sieben Mitglieder vorsieht.
Dem Aufsichtsrat von Energoatom gehören derzeit dessen Vorsitzender Jarek Niewierowicz und sein Stellvertreter Michael Elliott Kirsch sowie die Vertreter des Staates Timofei Milowanow und Vitalij Petruk an. Das dritte unabhängige Mitglied des Aufsichtsrats, Timothy Stone, hat die Unterzeichnung des Vertrags abgelehnt.