Die European Business Association (EBA) hat den Präsidenten der Werchowna Rada, Ruslan Stefanchuk, aufgefordert, nicht für die Gesetzentwürfe Nr. 10439-10440 zur Reform des Büros für wirtschaftliche Sicherheit (BES) und zur Änderung der Strafprozessordnung und anderer Rechtsakte zu stimmen, um die Arbeit des BES zu verbessern und die Gesetzentwürfe Nr. 10088 und Nr. 10088-1 zum Neustart des BES fertigzustellen, die zuvor in der Rada registriert wurden.
Die EBA erklärte am Mittwoch in einer Erklärung, dass der Gesetzentwurf der Regierung insbesondere keine Fristen für die Bildung eines neuen BES-Teams nach der Wahl des neuen Leiters vorsehe und die Neuzertifizierung der Beschäftigten auf die Zeit nach dem Krieg verschiebe.
„Seit mehreren Jahren betont die European Business Association die Notwendigkeit eines Neustarts des BES, um seine Effizienz zu verbessern und Korruptionsrisiken, die bei der Arbeit dieser für die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Schmuggel zuständigen staatlichen Einrichtung entstehen können, zu mindern“, so die EBA.
Die EBA besteht darauf, dass die Auswahl von Schlüsselpositionen bei der BES auf Wettbewerbsbasis erfolgen sollte, und dass es äußerst wichtig und von höchster Bedeutung ist, eine effektive Führungsperson zu ernennen, die das Team weiterhin bilden wird. Daher sollte die Wettbewerbskommission dem Premierminister einen und nicht drei Kandidaten für den Posten des Direktors vorschlagen, um eine mögliche politische Einflussnahme auf diese Ernennung zu vermeiden.
Nach Ansicht der Wirtschaftsvertreter ist nach der Wahl eines neuen Leiters eine Neuzertifizierung aller BES-Mitarbeiter erforderlich, und alle Wirtschaftsdelikte (nach der Reform) sollten in die Zuständigkeit der BES fallen.
Hinsichtlich der Kritik am Gesetzentwurf Nr. 10440 wies die EBA auf die Schwierigkeit hin, einige seiner Bestimmungen umzusetzen, insbesondere die Einbeziehung des Rates der Wirtschaftsombudsleute bei Durchsuchungen und Beschlagnahmungen im Rahmen von BES-Verfahren. Außerdem, so der Verband, überschneiden oder widersprechen sich einige Bestimmungen mit anderen, wie z.B. das Fehlen der Einbeziehung von Vertretern anderer Strafverfolgungsbehörden in Ermittlungsmaßnahmen.
Wie berichtet, empfahl der Ausschuss für Finanzen, Steuern und Zollpolitik der Werchowna Rada am 13. Oktober 2023 dem Parlament, den Gesetzentwurf Nr. 10088 „Über vorrangige Maßnahmen zur Reform des BES“ und seine Alternative Nr. 10088-1 als Grundlage anzunehmen. Dieser Gesetzentwurf wurde auch vom Finanz- und Wirtschaftsministerium unterstützt, während das Justizministerium eine Stellungnahme abgab.
Später, am 29. Dezember 2023, billigte das Ministerkabinett seinen Gesetzentwurf zur Reform des BES, der einen Neustart des Amtes ein Jahr nach dem Krieg vorsieht. Er wurde von Vitaliy Shabunin, Leiter des Antikorruptions-Aktionszentrums, und Yaroslav Zheleznyak, erster stellvertretender Leiter des zuständigen Parlamentsausschusses, scharf kritisiert. Ihnen zufolge wird in dieser Form die Kontrolle über die BES beim Präsidialamt verbleiben, und der IWF wird diesen strukturellen Leuchtturm nicht zählen.
Infolgedessen verschob die Regierung die Vorlage des Gesetzentwurfs an die Rada um einen Monat, aber auch nach der Überarbeitung wurde er kritisiert.