Italien ist eines der attraktivsten Länder Europas für den Kauf von Immobilien. Das günstige Klima, die reiche Geschichte, die gut ausgebaute Infrastruktur und der hohe Lebensstandard ziehen sowohl Investoren als auch diejenigen an, die ein zweites Zuhause an der Küste oder in einem malerischen Dorf suchen. Vor dem Kauf ist es jedoch wichtig, sich mit dem Steuersystem vertraut zu machen: In Italien hängen die Immobiliensteuern von vielen Faktoren ab – von der Lage der Immobilie bis zum Status des Eigentümers.
Die wichtigsten Immobiliensteuern in Italien
Das italienische Steuersystem im Immobilienbereich umfasst sowohl einmalige Steuern beim Kauf als auch jährliche Steuern auf den Besitz.
Der IMU-Satz wird von den lokalen Behörden festgelegt und schwankt zwischen 0,46 % und 1,06 % des Katasterwerts der Immobilie.
Die Berechnungsgrundlage ist der Katasterwert (rendita catastale), multipliziert mit einem Anpassungskoeffizienten (in der Regel 160 oder 168), woraufhin der Steuersatz angewendet wird.
Beim Kauf von einer Privatperson:
2 % des Katasterwerts – wenn es sich um die Erstwohnung des Käufers handelt, der seinen Wohnsitz in Italien hat.
9 % – wenn es sich um eine Zweitwohnung oder eine Investitionsimmobilie handelt.
Beim Kauf vom Bauträger:
10 % Mehrwertsteuer zuzüglich fester Registrierungsgebühren (jeweils 200 Euro).
Außerdem sind Kataster- und Hypothekengebühren in Höhe von jeweils 50 Euro zu entrichten.
Besonderheiten für Nichtansässige
Ausländer können in Italien frei Immobilien erwerben. Es gibt jedoch einige wichtige Besonderheiten:
Wenn Sie nicht als Einwohner registriert sind, wird die IMU-Steuer auch auf eine einzige Immobilie erhoben.
Der Vermögensstatus wird nicht durch die Staatsangehörigkeit bestimmt, sondern durch die Registrierung bei der Gemeinde (residenza anagrafica).
Wenn die Immobilie vermietet wird, sind die Mieteinnahmen meldepflichtig und steuerpflichtig:
nach dem vereinfachten Verfahren cedolare secca – 21 %,
oder nach dem progressiven Einkommensteuersatz: von 23 % bis 43 %.
Berechnungsbeispiele
Wohnung in Rom, gekauft von einem deutschen Staatsbürger zu Urlaubszwecken:
Katasterwert: 80.000 Euro
IMU zum Satz von 1 %: ca. 1.280 Euro pro Jahr
Haus in der Toskana, wird vermietet:
IMU + TARI: zwischen 1.500 und 2.000 Euro pro Jahr
Zuzüglich Einkommensteuer auf Mieteinnahmen: 21 % oder nach Steuertabelle.
Faz
Das italienische Steuersystem im Immobilienbereich erfordert Aufmerksamkeit und Berechnungen. Die wichtigsten jährlichen Ausgaben sind IMU und TARI, beim Kauf kommen erhebliche einmalige Gebühren hinzu. Bei Vermietung oder Weiterverkauf fallen zusätzliche Steuern auf den Gewinn an. Daher ist es ratsam, vor dem Abschluss eines Vertrags einen italienischen Anwalt oder Steuerberater zu konsultieren, um Überraschungen und Strafen zu vermeiden.
Quelle: http://relocation.com.ua/property-taxes-in-italy-analysis-by-relocation/