Ab dem 1. April 2026 verschärft Japan die Regeln für die Einbürgerung: Die Mindestaufenthaltsdauer für Ausländer wird von 5 auf 10 Jahre verlängert. Dies gab der japanische Justizminister Hiroshi Hiraguchi am 27. März bekannt.
Neben der Verdopplung der Aufenthaltsdauer verlängern die Behörden auch den Zeitraum, in dem die Einhaltung der gesellschaftlichen Verpflichtungen durch den Antragsteller überprüft wird. Wie aus Berichten japanischer Medien hervorgeht, wird der Zeitraum für die Überprüfung der Steuerzahlungen auf 5 Jahre und der Sozialversicherungsbeiträge auf 2 Jahre statt wie bisher 1 Jahr verlängert. Die neuen Anforderungen gelten auch für bereits eingereichte Anträge.
Bislang galt als Grundvoraussetzung für die Einbürgerung in Japan ein ununterbrochener Aufenthalt im Land von mindestens fünf Jahren. Die japanische Seite begründet die Verschärfung mit der Notwendigkeit, die Integration von Ausländern und ihre Kompatibilität mit der japanischen Gesellschaft besser zu überprüfen. Diese Nachricht fällt besonders vor dem Hintergrund des hohen internationalen Status des japanischen Passes ins Gewicht. In der jüngsten Ausgabe des Henley Passport Index gehört Japan zu den weltweit führenden Ländern hinsichtlich der Stärke des Reisepasses und teilt sich den 2. Platz mit Zugang zu 190 Zielen ohne Visum oder mit vereinfachter Einreise.