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JURISTEN WARTEN AUF DIE ANSCHALTUNG DES SYSTEMS FÜR VORLADUNG VON VERFAHRENSBETEILIGTEN ZUR GERICHTSVERHANDLUNG ÜBER SMS-NACHRICHTEN

12 Februar , 2019  

Die Rechtsverwaltungen warten auf die Anschaltung vom System für Vorladung von Verfahrensbeteiligten zur Gerichtsverhandlung über SMS-Nachrichten. Dieses System ist durch das Einheitliche informationelle Gerichtssystem vorgesehen und soll am 1. März gestartete werden.
Julija Stusowa, Oberjuristin, und Andrej Gradow, der Unterjurist, von der Rechtsanwaltkanzlei erzählten gegenüber der Agentur „Interfax-Ukraine“, dass die neuen Fassungen von im Dezember 2017 in Kraft getreten Prozeßordnungen die Bestimmungen enthalten, die Benachrichtigung von Verfahrensbeteiligten umregeln.
Als Hauptnovität vom Benachrichtigungssystem gilt die allmähliche Einführung vom Einheitlichen informationellen Gerichtssystem. Dadurch können die Verfahrensbeteiligten und das betreffende Gericht die Verfahrensdokumente elektronisch umtauschen und das Gericht kann die Eröffnungsbeschlüsse und die Gerichtsvorladungen schicken.
Die Rechtsanwälte betonen, dass die SMS-Benachrichtigung von Verfahrensbeteiligten über die Gerichtsverhandlungen in den Straf- und Zivilprozessen seit 2013 funktioniert. Dabei soll das System, dadurch die Nachrichten gesendet werden, soll eine Nachricht oder Anruf erfassen. Als unbedingte Voraussetzung zur Anwendung von der SMS-Benachrichtigung gilt die schriftliche Erklärung von Verfahrenspartei sowie technische Möglichkeit vom Gericht, die Nachrichten zu senden.
„In der praktischen Umsetzung benachrichtigen die Gerichte die Verfahrensbeteiligen über die Gerichtsverhandlung durch E-Mail, sowie schicken die Beschlüsse und Gercihtsladungen an die von den Parteien in den Verfahrensdokumenten angegebenen Adressen und gleichzeitig per Post. Die betreffende Praktik verursachten die Änderungen, die in die neue Fassungen von den Prozessordnungen vorgenommen wurden“, erklärten Julija Stusowa und Andrej Gradow.
Nach der Aussage von Juristen setzen die geltenden Prozessordnungen voraus, dass die Klageschriften und Klageerwiderungen die Kontaktdaten, öffentliche E-Mail-Adresse und E-Mail-Adresse von Verfahrensbeteiligten und anderen Parteien unbedingt erhalten sollen. Wenn diese Informationen nicht angegeben sind, kann das verursachen, dass diese Klageschriften ausgesetzt werden können.
„Ausgehend von eigener Erfahrung können wir sagen, dass die E-Mail-Benachrichtigung über die Gerichtsverhandlungen sehr bequem ist und Zeit spart, die wir immer für Beschaffung von betreffenden Informationen beim Gericht brauchen“, betonte die Juristen von Evris.
Wie es schon mitgeteilt wurde, wird das Einheitliche informationelle Gerichtssystem am 1. März 2019 angelaufen und aus folgenden Untersystemen bestehen: einheitliches Call-Zentrum der Gerichtshoheit der Ukraine, einheitliches Untersystem für Verwaltung von Finanz-Wirtschaftsprozessen, öffentliche E-Mail-Adresse, Webseite „Gerichtshoheit der Ukraine“, einheitlicher staatlicher Register der Gerichtsbeschlüsse, Untersystem „Elektronische Gerichtsverhandlung“, Modul „Automatische Verteilung“ und Modul „Gerichtsstatistik“.
Ab 1. Januar 2019 läuft das Einheitliche informationelle Gerichtssystem im Testmodus.

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