Die katalanische Regierung hat Vorschläge zum Entwurf eines Königlichen Dekrets Spaniens über die außerordentliche Legalisierung von Migranten eingebracht und schlägt vor, beim ersten Verlängerung der einjährigen Aufenthaltsgenehmigung das Erlernen der katalanischen Sprache zu berücksichtigen.
Gemäß dieser Initiative hätten diejenigen, die eine erste Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, etwa ein Jahr Zeit, um mit dem Sprachunterricht zu beginnen, und bei der Einreichung der Unterlagen für die Verlängerung soll der „Sprachfortschritt” berücksichtigt werden. Als Nachweis wird vorgeschlagen, entweder die Teilnahme an Kursen, die von den katalanischen Behörden organisiert werden, oder ein unabhängiges Studium, das durch ein Zertifikat bestätigt wird, zu akzeptieren.
Wie Quellen in der spanischen Regierung betonen, ist die Kenntnis der katalanischen oder spanischen Sprache für den Erhalt einer ersten Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen der Legalisierung nicht erforderlich. Die Frage der Verlängerung fällt in die Zuständigkeit der autonomen Gemeinschaften und kann sich auf den Integrationsbericht der Sozialdienste stützen, in dem unter anderem auch das Erlernen der Amtssprachen berücksichtigt werden kann.
Nach Angaben des Statistischen Instituts von Katalonien (IDESCAT) lebten am 1. Januar 2024 in Katalonien 1.444.192 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, was 18,0 % der Bevölkerung der Region entspricht. Zu den größten Gruppen von Ausländern gehören Staatsangehörige aus Marokko (241.179), Kolumbien (94.196) und Italien (86.822). Die Zahl der Ukrainer belief sich auf 44.101, die der russischen Staatsbürger auf 33.317. Aktuellere Daten zur Zahl der Ausländer werden Mitte 2026 veröffentlicht.