Georgien führt ab dem 1. Januar 2026 eine obligatorische Krankenversicherung für alle ausländischen Staatsbürger ein, die die Grenze des Landes überqueren. Dies berichten die Nationale Tourismusverwaltung Georgiens und lokale Medien unter Berufung auf das aktualisierte Gesetz „Über den Tourismus“.
Ab diesem Datum müssen ausländische Touristen bei der Einreise über eine Kranken- und Unfallversicherung in georgischer oder englischer Sprache verfügen. Das Dokument muss ab dem Zeitpunkt der Grenzüberquerung gültig sein und den gesamten Aufenthalt in Georgien abdecken.
Nach Angaben von Versicherungsgesellschaften und Reiseveranstaltern umfassen die Mindestdeckungsparameter die Kosten für ambulante Notfallbehandlungen in Höhe von mindestens 5.000 US-Dollar und stationäre Behandlungen in Höhe von mindestens 30.000 US-Dollar, einschließlich der Risiken von Unfällen, Verletzungen, plötzlichen Erkrankungen, medizinischer Evakuierung und Rücktransport. In einer Reihe von Materialien wird auch ein Richtwert für die Mindestversicherungssumme in Höhe von umgerechnet 30.000 Lari genannt, jedoch wird auf dem Markt für Nichtansässige ein Richtwert von 30.000 US-Dollar als Basis verwendet.
Bei Fehlen einer gültigen Police ist eine Strafe in Höhe von 300 Lari (ca. 110 USD) vorgesehen, wobei die Grenzschutzbehörde nach eigenem Ermessen entweder den Abschluss einer Versicherung vor Ort anbieten oder die Einreise verweigern kann. Die neuen Vorschriften gelten für alle ausländischen Staatsbürger, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und der Art ihrer Einreise, wie georgische und internationale Medien betonen.
Reiseveranstalter weisen darauf hin, dass die Neuerung vor allem für Individualreisende von praktischer Bedeutung sein wird, die Flüge und Unterkünfte ohne Pauschalreisen buchen.