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Kriegsrisikoversicherung im Bausektor wird durch intransparente Finanzmodelle behindert – Experte

18 Februar , 2024  

Die Versicherung von Kriegsrisiken im Bausektor wird durch die mangelnde Transparenz der Finanzmodelle erschwert, so die Mitbegründerin des Partnership Mediation Institute Victoria Bereshchak in einem Kommentar für Interfax-Ukraine.

Sie merkte an, dass die Versicherung von Kriegsrisiken im Bausektor viel schwieriger sei als in der Agrarindustrie oder in der Großindustrie und im Energiesektor. Das liegt vor allem an der Suche nach Finanzinstituten, die bereit sind, Garantien zu geben und das Eigentum von Bauträgern zu versichern.

„Bei Wohnimmobilien wird dieses Instrument kaum genutzt, vor allem wegen der schwierigen Beziehungen zwischen dem Markt und den potenziellen Versicherern: Sie konnten in Friedenszeiten aufgrund rechtlicher Fragen und der mangelnden Transparenz bestimmter Prozesse, insbesondere bei der Bildung von Finanzkapital von Unternehmen, nicht zusammenarbeiten, und erst recht nicht im Krieg“, so Bereschtschak.

Gleichzeitig wies der Experte darauf hin, dass sich die Versicherung für im Bau befindliche Wohnprojekte nicht wesentlich auf die Kosten auswirken wird.

„Schätzungen zufolge liegen sie bei 2-4 %, je nach Region (Luftverteidigungsschutz der Stadt, Dichte und Anzahl der Angriffe, potenzielle und mit dem Krieg verbundene Risiken) und Größe des Projekts“, erklärte Bereschtschak.

Versicherungen sind ein wichtiges und notwendiges Instrument für das Segment der Gewerbeimmobilien, insbesondere für Logistikzentren.

Die folgenden militärischen Risiken werden am häufigsten bei der Versicherung berücksichtigt:

Explosion oder direkter Einschlag von Munition in ein Objekt, das Sprengstoff enthält;

Absturz von Militärflugzeugen und/oder ferngesteuerten Objekten oder deren Teilen auf das versicherte Objekt;

militärische Operationen in dem Gebiet, in dem sich die Anlage befindet bzw. in dem gebaut wird.

„Potenziell geht es (bei kommerziellen Projekten) vor allem um die Zusammenarbeit mit internationalen Finanzorganisationen, der Weltbank und Exportkreditagenturen anderer Länder. Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass wir das Gesetz 3497-IX (Gesetzentwurf Nr. 9015) haben, das die Befugnisse der Expertenkreditagentur zur Versicherung gegen militärische Risiken für Investitionen ukrainischer und ausländischer Unternehmen in der Ukraine erheblich erweitert hat“, sagte Bereschtschak.

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