Frankreich verfügt über eines der komplexesten und vielschichtigsten Steuersysteme, das sowohl für juristische Personen als auch für Einzelunternehmer gilt. Betrachten wir die wichtigsten Steuern, die für diese Kategorien von Steuerzahlern gelten.
Steuern für juristische Personen
1) Körperschaftssteuer (Impôt sur les Sociétés, IS):
Der Normalsatz beträgt 25 % auf Unternehmensgewinne. Für kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 7,63 Millionen Euro gilt ein ermäßigter Satz von 15 % auf die ersten 38.120 Euro des Gewinns.
Einige Unternehmen können je nach ihrer Rechtsform und Kapitalstruktur zwischen der Einkommensteuer (Impôt sur le Revenu, IR) und der Körperschaftsteuer (IS) wählen.
2) Die Mehrwertsteuer (Taxe sur la Valeur Ajoutée, TVA), die ebenfalls unterschiedlich hoch ist. Der Normalsatz beträgt 20 %, und die ermäßigten Sätze sind: 10 %, 5,5 % und 2,1 % werden auf bestimmte Waren und Dienstleistungen angewandt.
3) Es gibt auch eine Steuer, die als territorialer Wirtschaftsbeitrag (Contribution Économique Territoriale, CET) bezeichnet wird. Sie besteht aus zwei Komponenten: einer Steuer auf den Wert von Gewerbeimmobilien (Cotisation Foncière des Entreprises, CFE) und einem Beitrag zur Wertschöpfung der Unternehmen (Cotisation sur la Valeur Ajoutée des Entreprises, CVAE). Die Sätze hängen vom Standort und vom Umsatz des Unternehmens ab; der Höchstsatz der CVAE beträgt 1,5 % für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro.
4) Außerdem gibt es die so genannte Fahrzeugsteuer (Taxe sur les Véhicules de Sociétés, TVS). Sie wird von Unternehmen erhoben, die Fahrzeuge für kommerzielle oder geschäftliche Zwecke nutzen. Die Steuersätze hängen von der Art des Fahrzeugs, seinem Alter und dem CO₂-Ausstoß ab.
Die Steuern für Einzelunternehmer (IE) sind ebenfalls recht kompliziert.
1) Einkommenssteuer (Impôt sur le Revenu, IR) mit einem progressiven Tarif von 0 % bis 45 %, abhängig vom Jahreseinkommen. Das Einkommen von Einzelunternehmern wird nach dem gleichen Maßstab besteuert wie das Einkommen von Privatpersonen. Es gibt verschiedene Steuerregelungen für Einzelunternehmer, wie z. B. „Kleinstunternehmer“ mit einem vereinfachten Buchhaltungs- und Steuersystem.
2) Sozialbeiträge – Einzelunternehmer müssen Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge entrichten, deren Höhe von der Art der Tätigkeit und der Höhe des Einkommens abhängt.
3) Mehrwertsteuer (TVA). Einzelunternehmer müssen sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen, wenn ihr Jahresumsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt, z. B. 91.900 EUR für den Handel mit Waren und 36.800 EUR für Dienstleistungen.
Wie in fast allen Ländern der Welt gibt es eine Grundsteuer (Taxe Foncière). Sie wird von Immobilieneigentümern erhoben, unabhängig von ihrem Wohnsitzstatus. Die Steuersätze werden von den lokalen Behörden festgelegt und richten sich nach dem Katasterwert der Immobilie.
Außerdem gibt es noch eine Wohnsitzsteuer (Taxe d’Habitation), die von Personen erhoben wird, die ab dem 1. Januar des Berichtsjahres in einer Immobilie leben. Diese Steuer wird für die meisten Haushalte schrittweise abgeschafft; der vollständige Übergang dürfte in den kommenden Jahren vollzogen werden.
Die Luxussteuer oder Impôt sur la Fortune Immobilière (IFI) wird von Personen erhoben, deren Immobilien in Frankreich einen Wert von mehr als 1,3 Millionen Euro haben. Es gibt eine progressive Skala von 0,5 % bis 1,5 % des Immobilienwerts.
Das französische Steuersystem zeichnet sich durch ein hohes Maß an Progressivität und Steuervielfalt aus, was eine sorgfältige Planung und Buchführung bei der Ausübung von Geschäften erfordert. Es wird empfohlen, sich von professionellen Steuerberatern beraten zu lassen, um die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten und die Steuerlast zu optimieren.
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