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Mindestlohn in der Ukraine ab 1. Januar auf 7,1 Tausend UAH erhöht

1 Januar , 2024  

Mit Wirkung vom 1. Januar 2024 wurde der Mindestlohn in der Ukraine auf 7,1 Tausend UAH angehoben.

Gemäß dem Gesetz „Über den Staatshaushalt 2024“, das am 1. Januar in Kraft getreten ist, wurde der Mindestlohn von 6,7 Tausend UAH auf 7,1 Tausend UAH und der Mindestlohn pro Stunde auf 42,6 UAH angehoben.

Außerdem wurde zum 1. Januar das allgemeine Existenzminimum von 2.589 UAH auf 2.920 UAH angehoben. Für Kinder unter sechs Jahren beträgt das Existenzminimum nun 2.563 UAH, für Kinder zwischen sechs und achtzehn Jahren 3.196 UAH, für arbeitsfähige Personen 3.023 UAH und für Personen, die ihre Arbeitsfähigkeit verloren haben, 2.361 UAH.