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Nationalbank der Ukraine billigt Open-Banking-Konzept

14 August , 2023  

Die Nationalbank der Ukraine (NBU) hat das Open-Banking-Konzept gebilligt, das die Entwicklungsrichtungen und den Fahrplan für die Einführung von API (Application Programming Interface) in der Ukraine als Plattform für den Datenaustausch zwischen Zahlungsdienstleistern festlegt.

„Die Einführung von Open Banking in der Ukraine wird sich positiv auf den Finanzdienstleistungsmarkt auswirken. Sie wird insbesondere zur Entwicklung von Fintechs, zur Einführung von Innovationen im Bereich des Zahlungsverkehrs, zur Stärkung des Wettbewerbs und damit zur Verbesserung der Qualität bestehender und zur Schaffung neuer Zahlungsdienstleistungen und -produkte beitragen“, heißt es im Pressedienst der Regulierungsbehörde in den Worten des stellvertretenden Leiters der NBU Oleksiy Shaban.

Es wird darauf hingewiesen, dass Open Banking einen strukturierten und sicheren Datenaustausch zwischen Zahlungsdienstleistern über offene APIs voraussetzt.

„Wir sprechen über die Entwicklung eines neuen Ökosystems, das auf der Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) basiert und für die Entwicklung von Zahlungsprodukten und -dienstleistungen konzipiert ist, die vielfältiger und attraktiver für die Kunden sind“, stellt die Nationalbank fest.

Die Regulierungsbehörde erinnerte daran, dass das Open Banking in der Ukraine gemäß dem Gesetz „Über Zahlungsdienstleistungen“ im August 2025 in Kraft treten soll.

Es wird präzisiert, dass Open Banking vorsieht, dass Banken und andere Anbieter von Zahlungsdiensten für die Kontoführung ihre APIs für Anbieter von Nicht-Finanz-Zahlungsdiensten öffnen sollten, damit diese sich mit den Schnittstellen ihrer Dienste verbinden können, um Zugang zu Informationen über das Konto des Nutzers zu erhalten und Zahlungsvorgänge zu initiieren.

Es wird betont, dass beim Open Banking nur der Benutzer (eine natürliche oder juristische Person) entscheidet, wer Zugang zu seinem Konto und einer bestimmten Anzahl von Informationen erhalten soll.

Die Nationalbank nennt als Hauptvorteil eines solchen Austauschs die Möglichkeit für die Nutzer von Finanzdienstleistungen, eine bequeme und moderne Art der Nutzung ihrer Konten zu wählen, und für Unternehmen, eine für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit aufzubauen und mehr Möglichkeiten zur Entwicklung ihrer Lösungen zu erhalten. Nach Angaben der NBU werden die Nutzer mit Hilfe des Open Banking in der Lage sein, ihre Konten effizienter zu nutzen, indem sie in einer einzigen Zahlungsanwendung konsolidierte Informationen über die Bewegung von Geldern und deren Saldo auf ihren bei verschiedenen Finanzinstituten eröffneten Konten erhalten.

Im Gegensatz zum traditionellen Bankwesen stützt sich das Open Banking auf das Technologienetz der Finanzinstitute und anderer Anbieter von Zahlungsdiensten außerhalb des Finanzsektors, damit diese mit vorheriger Zustimmung des Nutzers Informationen effizient austauschen können.

„Dank Open Banking wird sich der Zahlungsmarkt verändern, die Entwicklung von Fintechs wird gefördert, neue Möglichkeiten für die Entwicklung und Skalierung des Ökosystems entstehen und der Wettbewerb zwischen den Teilnehmern des Zahlungsmarktes wird zunehmen. Gleichzeitig wird die Regulierungsbehörde für ein hohes Maß an Schutz der Nutzerrechte und Datensicherheit sorgen“, so die Regulierungsbehörde.

Der Bericht stellt fest, dass die Nationalbank die Grundprinzipien des offenen Bankwesens und die Richtungen seiner weiteren Entwicklung in Übereinstimmung mit den dringenden Bedürfnissen des Marktes festlegen sowie die rechtliche Regulierung seiner Arbeit und die Überwachung der Einhaltung seiner Anforderungen durch die Zahlungsdienstleister übernehmen wird.

Wie die NBU betonte, werden die technischen Spezifikationen von der Regulierungsbehörde auf der Grundlage gemeinsamer Entwicklungen mit den Marktteilnehmern genehmigt.

Nach dem Fahrplan für die Umsetzung des Konzepts wird im Dezember-Februar dieses Jahres die erste Version der technischen Spezifikationen von den NBU-Arbeitsgruppen entwickelt, und im vierten Quartal 2023 wird die erste Version der Spezifikationen von der Aufsichtsbehörde zur Erprobung genehmigt werden.

Im ersten Quartal des nächsten Jahres ist geplant, die Anforderungen der Interessengruppen zu formulieren, insbesondere allgemeine Ansätze für die Umsetzung der Überwachung und den Schutz der Nutzerrechte, die IT-Sicherheit, den Schutz personenbezogener Daten der Nutzer sowie eine Liste von NAPs (normativen Rechtsakten) und konzeptionellen Änderungen zu erstellen, um den rechtlichen Rahmen für die Pilotierung festzulegen.

Von März bis Juni 2024 plant die Regulierungsbehörde dann die Vorbereitung und Durchführung der ersten Testphase für eine begrenzte Anzahl von APIs und deren Analyse, die Ermittlung von Bereichen, in denen die Spezifikationen verfeinert werden müssen, sowie die Fertigstellung und Entwicklung der zweiten Version der technischen Spezifikationen.

In der zweiten Hälfte des Jahres 2024 wird die NBU die zweite Phase der API-Tests mit einer größeren Anzahl und einem breiteren Spektrum von Teilnehmern durchführen, woraufhin die zweite Version der Spezifikationen erstellt wird. Außerdem ist geplant, bis Ende nächsten Jahres die Verordnungen, einschließlich der Zulassung, zu genehmigen, das Register der Zahlungsinfrastrukturen und das Verfahren für Open Banking und die technischen Spezifikationen fertigzustellen.

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