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Nationalbank erhöht Bußgelder für Banken von 2 auf 8 Mal für Verstöße gegen die Finanzüberwachungs- und Währungsgesetzgebung

25 Juni , 2023  

Die Nationalbank kündigt eine umfassende Überprüfung und Aktualisierung der Ansätze zur Verhängung von Bußgeldern gegen Banken für die wichtigsten Verstöße gegen die Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/CFT) und der Währungsgesetzgebung an. Ein Vergleich der Dokumente zeigt eine Erhöhung der einzelnen Bußgelder um das 2- bis 8-fache.
„(Dies) wird dazu beitragen, Banken davon abzuhalten, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften zu begehen, die Verantwortlichkeit für die Nichteinhaltung/unzulässige Einhaltung zu erhöhen, sowie die Wirksamkeit der Durchsetzungsmaßnahme, ihren abschreckenden Charakter, um den Ansatz für die ordnungsgemäße Organisation der Bank, das Funktionieren eines ordnungsgemäßen Risikomanagementsystems zu ändern“, sagte die NBU in einer Pressemitteilung am Freitag.
Es wird angegeben, dass die Änderungen durch die NBU Board Resolution Nr. 80 vom 21. Juni eingeführt wurden, die am 24. Juni 2023 in Kraft treten wird.
Insbesondere beginnt die Skala mit der Obergrenze der Geldbußen für Verstöße gegen die Finanzüberwachung nun bei 1 Mio. UAH, während sie zuvor bei 0,4 Mio. UAH lag, und enthält einen neuen Wert von 50 Mio. UAH nach dem Schritt von 10 Mio. UAH mit der eingesparten Obergrenze von 135,15 Mio. UAH, wobei klargestellt wird, dass diese Obergrenze auch bei mehreren Verstößen gilt.
Die NBU stellte klar, dass Geldbußen von bis zu 50 Mio. UAH für Verstöße gegen die Gesetzgebung zum CDD/FT-Risikomanagement oder für eine nicht ordnungsgemäße Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden verhängt werden können, während Banken Geldbußen von bis zu 1 Mio. UAH für die Nichteinhaltung interner CDD/FT-Dokumente mit den gesetzlichen Anforderungen in diesem Bereich erhalten können.
Die unangemessene Anwendung des risikobasierten Ansatzes auf Kunden, die politisch exponierte Personen (PEPs) sind, insbesondere die Festsetzung eines unangemessenen Risikos für sie und die Ergreifung unverhältnismäßiger Maßnahmen für sie in Übereinstimmung mit der Risikokategorie, wird mit einer Geldstrafe von bis zu UAH 10 Millionen bedroht.
Die Obergrenzen für Bußgelder bei wichtigen Verstößen gegen die Devisenvorschriften wurden ebenfalls überarbeitet und erhöht. Insbesondere erhebliche Verstöße (ab 1 Mio. UAH pro Transaktion bzw. ab 10 Mio. UAH insgesamt) bei der Abrechnung von Devisentransaktionen, beim Devisenhandel, bei der Übertragung von Devisenwerten, bei grenzüberschreitenden Überweisungen, bei der Nicht- bzw. Falschdurchführung der Devisenüberwachung durch die Bank und bei Verstößen gegen Sicherheitsmaßnahmen werden nun mit einer Geldstrafe von bis zu 1 Mio. UAH geahndet, während die Strafe bisher bei 0,4 Mio. UAH lag.
Kleinere Verstöße können nun mit einer Geldstrafe von bis zu 400.000 UAH statt wie bisher mit 50.000 UAH geahndet werden.
Andere schwerwiegende Verstöße gegen die Devisengesetzgebung durch die Bank, einschließlich der Verhinderung oder Behinderung von Inspektionen durch Mitarbeiter der Nationalbank, der Nichtdurchführung von Analysen, der Einsichtnahme in Dokumente über Devisentransaktionen, können mit bis zu 1 % des eingetragenen Aktienkapitals der Bank geahndet werden, während zuvor eine Obergrenze von 8 Millionen UAH galt.