Der polnische Sejm hat ein Gesetz verabschiedet, das neue Bedingungen für den Bezug von Kindergeld „Rodzina 800+” durch Ausländer, darunter auch Staatsangehörige der Ukraine, einführt. Das Gesetz knüpft die Zahlung des Kindergeldes an die obligatorische Erwerbstätigkeit der Eltern sowie daran, dass die Kinder eine polnische Schule besuchen. businessinsider.com.pl+2rmf24.pl+2
Ausländer haben nur dann Anspruch auf die Beihilfe „800+”, wenn sie im Vormonat in Polen erwerbstätig waren. Wenn der Vater nicht gearbeitet hat, wird die Beihilfe ausgesetzt. Eine zwingende Voraussetzung ist, dass die Kinder von Ausländern polnische Schulen besuchen. Ausländer müssen mindestens 50 % des polnischen Mindestlohns verdienen. Im Jahr 2025 sind das etwa 2.333 Zloty brutto.
Nun muss das Dokument noch vom polnischen Präsidenten Karol Nawrocki unterzeichnet werden, damit es in Kraft treten kann. Außerdem wurde die befristete Schutzfrist für Ukrainer bis zum 4. März 2026 verlängert.
Laut einem Bericht der Union der polnischen Metropolen lebten im Mai 2025 etwa 3,37 bis 3,85 Millionen Ukrainer in Polen, von denen viele seit Beginn des Krieges im Jahr 2022 ins Land gekommen waren. Einer anderen Quelle zufolge leben etwa 1,55 Millionen ukrainische Staatsbürger mit unterschiedlichem Status (befristete Aufenthaltsgenehmigung, Arbeit usw.) legal in Polen.
Es gibt auch Schätzungen, dass vor dem Krieg und vor Beginn der aktiven Migrationsphase etwa 1,35 Millionen Ukrainer legal als Arbeitsmigranten und andere dort lebten.