Polen hat die Verwendung ukrainischer Dokumente für die Teilnahme am Straßenverkehr erweitert. So gilt ein in der Ukraine ausgestellter Führerschein in Polen bis zum 31. Dezember 2023 als gültig, auch wenn dieser Führerschein abgelaufen ist, so das Ministerium für die Wiedereingliederung der vorübergehend besetzten Gebiete der Ukraine.
„Dies wurde möglich, nachdem das Gesetz „Über die Unterstützung von Bürgern der Ukraine im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt auf dem Territorium dieses Staates“ geändert wurde. Die neuen Normen wurden in der Republik Polen am 13. Januar 2023 verabschiedet“, teilte der Pressedienst des Ministeriums in einer Erklärung auf seinem Telegram-Kanal mit.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass alle Bürger, die in das Hoheitsgebiet Polens mit Fahrzeugen mit ukrainischen Kennzeichen eingereist sind und eine Bescheinigung über die Zulassung eines Fahrzeugs besitzen, die in der Ukraine ausgestellt wurde, sich bis zum 31. Dezember 2023 frei auf dem Hoheitsgebiet Polens bewegen können, ohne in die Ukraine zu fahren.
Dies gilt für alle ukrainischen Staatsbürger, die sich rechtmäßig im polnischen Hoheitsgebiet aufhalten, einschließlich derjenigen, die sich bis zum 24. Februar 2022 im polnischen Hoheitsgebiet aufhalten.